Lexikon

Kfz-Gutachten von A bis Z.

Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfall, Verbringungskosten: Nach einem Unfall tauchen viele Fachbegriffe auf. Hier stehen die wichtigsten kurz und verständlich erklärt – 69 Begriffe aus der täglichen Arbeit eines Sachverständigen.

A

Abschleppkosten
Kosten für das Bergen und Abschleppen eines nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugs. Bei unverschuldeten Unfällen gehören sie in der Regel zum ersatzfähigen Schaden, soweit sie erforderlich und angemessen sind. Abgerechnet wird meist der Weg zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt oder zu einem Standplatz. Standkosten für die Verwahrung werden häufig gesondert ausgewiesen.Zur Checkliste nach dem Unfall
Achsvermessung
Messtechnische Prüfung der Rad- und Achsgeometrie, meist auf einem Vermessungsstand. Nach einem Anstoß im Rad- oder Fahrwerksbereich zeigt sie, ob Spur- und Sturzwerte noch innerhalb der Herstellervorgaben liegen. Abweichungen deuten auf verzogene Lenk- oder Fahrwerksteile hin und werden in der Kalkulation berücksichtigt. Das Messprotokoll dient zugleich als Nachweis gegenüber der Versicherung.
Allgemeine Kostenpauschale
Pauschaler Betrag für den allgemeinen Aufwand nach einem Unfall, etwa Telefonate, Porto und Fahrten. Sie ersetzt den Einzelnachweis kleinerer Nebenkosten. Die Höhe wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt und bewegt sich meist im niedrigen zweistelligen Bereich. Versicherer setzen teilweise abweichende Beträge an.
An- und Abmeldekosten
Gebühren und Aufwand für das Abmelden eines nicht mehr nutzbaren Fahrzeugs und das Anmelden des Ersatzfahrzeugs. Sie fallen typischerweise bei einem Totalschaden an und werden in der Regel als Schadenposition berücksichtigt, meist in Form eines pauschalen Betrags. Zusätzlich können Kosten für neue Kennzeichenschilder entstehen.
Anwaltskosten
Kosten für die anwaltliche Vertretung bei der Schadenregulierung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt sie in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung im Rahmen der Haftungsquote. Bei Teilschuld verbleibt ein entsprechender Anteil beim Geschädigten. Ob eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab; diese Erläuterung ersetzt keine Rechtsberatung.
Assistenzsysteme und Kalibrierung
Kameras, Radar- und Ultraschallsensoren für Notbrems-, Spurhalte- oder Abstandsfunktionen sitzen häufig in Stoßfänger, Windschutzscheibe oder Außenspiegel. Nach einer Reparatur in diesen Bereichen ist meist eine Kalibrierung nach Herstellervorgabe erforderlich. Die dafür anfallenden Positionen gehören in der Regel in die Kalkulation, auch wenn das System äußerlich unauffällig wirkt.Zu den technischen Gutachten

B

Bagatellschaden
Sehr kleiner Schaden, bei dem die Reparaturkosten unter der sogenannten Bagatellgrenze liegen, als Orientierung etwa 750 bis 1.000 Euro. In diesem Bereich müssen die Kosten eines vollständigen Gutachtens nach der Rechtsprechung häufig nicht ersetzt werden; ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten kann dann genügen. Die Grenze wird nicht einheitlich gehandhabt.Zum Bagatellschaden-Check
Batteriezustand (State of Health)
Kennwert für die verbleibende Kapazität einer Antriebsbatterie im Verhältnis zum Neuzustand, meist in Prozent angegeben. Er wird über die Fahrzeugdiagnose oder gesonderte Messverfahren ermittelt und beeinflusst den Wert eines Elektrofahrzeugs spürbar. Nach einem Unfall mit Beteiligung des Batteriegehäuses ist zusätzlich eine Sichtprüfung des Hochvoltspeichers üblich.Zum Gutachten für Elektrofahrzeuge
Beilackierung
Lackieren angrenzender, eigentlich unbeschädigter Bauteile, damit der neue Lack farblich zum übrigen Fahrzeug passt. Besonders bei Effekt- und Metallic-Lacken lässt sich ein sichtbarer Farbunterschied sonst kaum vermeiden. Die Position ist in Gutachten üblich, wird von Versicherern aber häufig hinterfragt. Sie wird in der Regel technisch begründet.
Betriebsgefahr
Rechtlicher Begriff für die Gefahr, die allein vom Betrieb eines Kraftfahrzeugs ausgeht. Sie kann dazu führen, dass ein Halter auch ohne eigenes Verschulden anteilig haftet. In der Regulierung wirkt sie sich meist in Form einer Haftungsquote aus, etwa wenn sich der Unfallhergang nicht eindeutig klären lässt.
Beweissicherung
Festhalten aller Umstände, die den Schaden und seine Ursache belegen: Fotos von Endstellung und Schäden, Daten der Beteiligten, Zeugen und Angaben zur Unfallstelle. Je früher dies geschieht, desto belastbarer ist die spätere Schadenfeststellung. Ein Gutachten dokumentiert den Zustand zusätzlich nachvollziehbar in Bild und Text.Zur Checkliste nach dem Unfall
Blitzergutachten
Technische Überprüfung einer Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung. Geprüft werden unter anderem Messaufbau, Eichung, Auswertung und die Zuordnung des Fahrzeugs auf dem Messfoto. Das Ergebnis kann Anhaltspunkte für ein Bußgeldverfahren liefern, sagt aber nichts über dessen Ausgang aus. Für die Auswertung wird meist Akteneinsicht benötigt.Zum Blitzergutachten

D

Differenzbesteuerung
Steuerliche Besonderheit im Gebrauchtwagenhandel: Versteuert wird nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, nicht der gesamte Preis. Im Gutachten ist deshalb anzugeben, ob der Wiederbeschaffungswert regelbesteuert, differenzbesteuert oder ohne ausweisbare Umsatzsteuer ermittelt wurde. Diese Einordnung beeinflusst die Abrechnung, insbesondere bei einem Totalschaden.
DIN EN ISO/IEC 17024
Internationale Norm für Stellen, die Personen zertifizieren. Eine Zertifizierung nach dieser Norm belegt, dass die Fachkunde eines Sachverständigen nach festgelegten Kriterien geprüft und regelmäßig überwacht wird. Sie ist in Deutschland keine Voraussetzung für die Tätigkeit, gilt aber als anerkannter Qualifikationsnachweis und wird in der Regulierung häufig berücksichtigt.

F

Fahrerflucht
Umgangssprachlich für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Wer einen Schaden verursacht und sich ohne angemessene Wartezeit entfernt, muss mit straf- und versicherungsrechtlichen Folgen rechnen. Eine Notiz hinter dem Scheibenwischer genügt nach der Rechtsprechung meist nicht. Bleibt der Verursacher unbekannt, kommt je nach Vertrag die eigene Kaskoversicherung in Betracht.
Fiktive Abrechnung
Abrechnung auf Gutachtenbasis, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Ersetzt werden dann in der Regel die netto kalkulierten Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer; einzelne Positionen wie Verbringungskosten oder UPE-Aufschläge werden dabei häufig gekürzt. Wird später doch repariert, kann eine Nachforderung in Betracht kommen. Die Wahl sollte gut überlegt sein.Kostenvoranschlag oder Gutachten
Freie Gutachterwahl
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Geschädigte in der Regel selbst bestimmen, wer den Schaden begutachtet. Ein Sachverständiger, den die gegnerische Versicherung vorschlägt, muss nicht angenommen werden. Die Kosten des eigenen Gutachtens gehören bei klarer Haftung meist zum ersatzfähigen Schaden, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt.Zum Ratgeber freie Gutachterwahl
Freie Werkstattwahl
Geschädigte dürfen die Reparaturwerkstatt in der Regel selbst aussuchen, auch wenn die gegnerische Versicherung eine Partnerwerkstatt empfiehlt. Bei jüngeren oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen wird häufig die markengebundene Fachwerkstatt zugrunde gelegt. Bei älteren Fahrzeugen verweisen Versicherer teilweise auf günstigere Betriebe; ob das zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab.

G

Gebrauchtwagencheck
Technische Untersuchung eines Fahrzeugs vor dem Kauf oder Verkauf. Geprüft werden unter anderem Karosserie, Lackschichtdicken, Fahrwerk, Elektronik und Fehlerspeicher sowie Hinweise auf frühere Unfallschäden. Das Ergebnis wird in einem Bericht festgehalten und dient als sachliche Grundlage für die Kaufentscheidung oder für Preisverhandlungen.Zum Gebrauchtwagencheck
Gutachtenkosten
Kosten für die Erstellung eines Schadengutachtens, meist abhängig von der ermittelten Schadenhöhe zuzüglich Nebenkosten für Fotos, Fahrt und Schreibarbeiten. Bei unverschuldeten Unfällen oberhalb der Bagatellgrenze trägt sie in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei Mitverschulden werden die Kosten meist entsprechend der Haftungsquote geteilt.
Gutachtenumfang
Inhalt eines vollständigen Schadengutachtens. Dazu gehören in der Regel Angaben zum Fahrzeug, Schadenbeschreibung und Fotodokumentation, eine Reparaturkalkulation, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Angaben zu Wertminderung, Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer sowie Hinweise auf Vorschäden. Der Umfang richtet sich nach Schadenbild und Anlass der Begutachtung.

H

Haftpflichtversicherung (Kfz)
Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Schäden abdeckt, die mit dem eigenen Fahrzeug anderen zugefügt werden. Sie reguliert also den Schaden des Unfallgegners, nicht das eigene Fahrzeug. Für Schäden am eigenen Auto kommt je nach Vertrag die Teil- oder Vollkaskoversicherung in Betracht.
Haftungsquote
Anteil, zu dem die Beteiligten für einen Unfallschaden einstehen. Sie ergibt sich aus Verschulden und Betriebsgefahr und wird häufig als Verhältnis wie 100 zu 0, 70 zu 30 oder 50 zu 50 ausgedrückt. Die Quote wirkt sich anteilig auf alle Schadenpositionen aus, also auch auf Gutachten- und Mietwagenkosten.
Hagelschaden
Durch Hagelkörner verursachte Dellen an Dach, Motorhaube, Kotflügeln und Scheiben. Er wird meist über die Teilkaskoversicherung abgewickelt. Die Erfassung erfolgt üblicherweise zählend nach Größe und Bauteil, häufig unter Sonderlicht. Je nach Blechstärke und Lage kommt Ausbeulen ohne Lackieren oder ein Teiletausch in Betracht.
Hochvoltsystem
Elektrische Anlage eines Hybrid- oder Elektrofahrzeugs mit Spannungen deutlich oberhalb der üblichen Bordnetzspannung. Arbeiten daran setzen eine besondere Qualifikation und Freischaltung voraus. Nach einem Unfall sind Zustand von Speicher, Leitungen und Gehäuse gesondert zu beurteilen; beschädigte Fahrzeuge werden meist mit Sicherheitsabstand abgestellt.Zum Ratgeber Elektroauto und Unfall

I

Integritätsinteresse (130-%-Regel)
Interesse des Geschädigten am Erhalt des vertrauten Fahrzeugs. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber nicht mehr als 30 Prozent darüber, kann eine Reparatur nach der Rechtsprechung in der Regel dennoch verlangt werden. Voraussetzung ist meist eine fachgerechte Reparatur nach Gutachten und eine Weiternutzung über etwa sechs Monate.Zum Ratgeber Totalschaden

K

Kalkulationssysteme (DAT, Audatex)
Softwaresysteme mit Hersteller- und Marktdaten, mit denen Reparaturkosten nachvollziehbar berechnet werden. Hinterlegt sind Arbeitspositionen, Arbeitswerte, Ersatzteilnummern, Listenpreise und Lackierverfahren. Weil Versicherer und Werkstätten dieselben Systeme nutzen, sind die Kalkulationen gut vergleichbar. Regionale Stundenverrechnungssätze und Zuschläge werden gesondert hinterlegt.
Kaskoversicherung
Freiwillige Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko deckt meist Diebstahl, Glas-, Brand-, Sturm-, Hagel-, Wild- und Marderschäden ab, die Vollkasko zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden und Vandalismus. Vereinbart wird in der Regel eine Selbstbeteiligung; Vollkaskoschäden wirken sich meist auf die Schadenfreiheitsklasse aus.
Kostenvoranschlag
Kalkulation einer Werkstatt über die voraussichtlichen Reparaturkosten. Er beschreibt den Reparaturweg, enthält aber in der Regel keine Angaben zu Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Nutzungsausfall. Für kleine Schäden kann er ausreichen; bei größeren oder unklaren Schäden liefert ein Gutachten die breitere Grundlage.Kostenvoranschlag oder Gutachten
Kurzgutachten
Verkürzte Schadenfeststellung für kleinere Schäden, etwa im Bereich der Bagatellgrenze. Es enthält Fotodokumentation und eine Kalkulation der Reparaturkosten, verzichtet aber meist auf ausführliche Bewertungsteile wie Restwertermittlung oder Wertminderung. Ob ein Kurzgutachten genügt, hängt vom Schadenbild und vom Regulierungsweg ab.Zum Kurzgutachten

L

Lackschichtdickenmessung
Berührungslose Messung der Lackstärke an verschiedenen Karosseriestellen. Deutlich erhöhte oder stark schwankende Werte deuten auf frühere Lackierungen, Spachtelstellen oder ausgetauschte Bauteile hin. Die Messung gehört zum Standard bei Gebrauchtwagenchecks und bei der Abgrenzung von Vorschäden. Sie ersetzt keine Demontage, liefert aber belastbare Anhaltspunkte.
Leasingrückgabe
Rückgabe eines Leasingfahrzeugs am Vertragsende. Der Leasinggeber prüft den Zustand und unterscheidet zwischen normalen Gebrauchsspuren und ersatzpflichtigen Schäden. Eine unabhängige Zustandserfassung vor der Rückgabe dokumentiert den Ist-Zustand und schafft eine sachliche Grundlage, falls über einzelne Positionen unterschiedliche Auffassungen bestehen.Zum Gebrauchtwagencheck

M

Marderschaden
Biss- und Kratzschäden an Zündkabeln, Schläuchen, Dämmmatten oder Manschetten im Motorraum. Die Teilkaskoversicherung deckt sie in der Regel ab, häufig einschließlich unmittelbarer Folgeschäden – der Umfang ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Für die Regulierung ist eine Dokumentation der Bissspuren und der betroffenen Bauteile üblich.
Merkantile Wertminderung
Wertverlust, der einem Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur bleibt, weil es am Markt als Unfallwagen gilt. Sie wird meist bei Fahrzeugen bis etwa fünf Jahre oder 100.000 Kilometer angesetzt, im Einzelfall auch länger. Höhe und Berechnung richten sich nach Schadenumfang, Fahrzeugwert und gängigen Bewertungsmethoden.Zum Wertminderungsrechner
Mietwagen und Ersatzfahrzeug
Fahrzeug für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Bei unverschuldeten Unfällen sind die Kosten in der Regel erstattungsfähig, soweit sie erforderlich und angemessen sind; üblich ist eine Gruppe unterhalb des eigenen Fahrzeugs. Wer nur wenig fährt, erhält häufig stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung.Nutzungsausfall oder Mietwagen

N

Nutzungsausfallentschädigung
Geldbetrag für die Zeit, in der ein Fahrzeug unfallbedingt nicht genutzt werden kann, wenn kein Mietwagen in Anspruch genommen wird. Grundlage sind Tagessätze je Fahrzeuggruppe aus einer anerkannten Tabelle. Voraussetzung sind in der Regel Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit; erstattet wird meist die im Gutachten ausgewiesene Ausfalldauer.Zum Nutzungsausfallrechner
Nutzungsausfalltabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch)
In der Praxis verbreitete Tabelle, die Fahrzeuge Gruppen zuordnet und dafür Tagessätze ausweist. Die Einstufung richtet sich nach Modell, Motorisierung und Alter; ältere Fahrzeuge werden häufig um eine oder mehrere Gruppen zurückgestuft. Die Tabelle wird jährlich fortgeschrieben und dient als Orientierung, nicht als starre Vorgabe.

P

Parkschaden
Schaden, der beim Ein- oder Ausparken oder am abgestellten Fahrzeug entsteht. Bleibt der Verursacher unbekannt, kommt meist nur die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht. Wichtig sind eine schnelle Dokumentation, Zeugen und gegebenenfalls eine polizeiliche Aufnahme. Auch bei kleinen Anstößen können darunter liegende Träger oder Halter beschädigt sein.Zum Ratgeber Parkschaden
Prüfbericht der Versicherung
Stellungnahme eines von der Versicherung beauftragten Prüfdienstleisters zu einem vorgelegten Gutachten. Prüfberichte kürzen häufig einzelne Positionen wie Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten oder UPE-Aufschläge oder benennen abweichende Restwertangebote. Sie sind kein eigenes Gutachten; eine sachliche Erwiderung des Sachverständigen ist in der Regel möglich.

Q

Quotenvorrecht
Regel für den Fall, dass der Unfallgegner nur anteilig haftet und zusätzlich eine eigene Kaskoversicherung eintritt. Der nicht ersetzte Teil bestimmter Positionen wird dabei vorrangig aus der Kaskoleistung ausgeglichen, sodass der Geschädigte wirtschaftlich besser steht. Die Berechnung ist komplex und wird meist im Einzelfall geprüft.

R

Rahmenvermessung
Messtechnische Kontrolle der tragenden Karosserie- oder Rahmenstruktur, meist auf einer Richtbank mit elektronischem Messsystem. Verglichen werden Ist-Maße mit den Herstellerdaten. Abweichungen zeigen Stauchungen oder Verzug, die von außen kaum sichtbar sind. Das Messprotokoll ist Grundlage für das Richten und für die Beurteilung der Reparaturwürdigkeit.
Reparaturbestätigung
Kurze Bescheinigung, dass ein Fahrzeug nach einem Schaden tatsächlich und sachgerecht instand gesetzt wurde. Sie wird häufig benötigt, wenn fiktiv abgerechnet wird, aber Nutzungsausfall oder die Weiternutzung im Rahmen der 130-Prozent-Regel nachgewiesen werden soll. Die Bestätigung enthält meist Fotos und eine kurze Beschreibung.
Reparaturdauer
Im Gutachten geschätzte Zeit, die eine Werkstatt für die Instandsetzung benötigt, angegeben in Arbeitstagen. Sie ist Grundlage für Mietwagen- oder Nutzungsausfallansprüche. Verzögerungen durch Ersatzteillieferungen oder Werkstattauslastung sind darin meist nicht enthalten und werden gesondert belegt. Bei größeren Schäden wird die Dauer nach Abschluss der Demontage teilweise angepasst.
Restwert
Betrag, den das beschädigte Fahrzeug im unreparierten Zustand noch wert ist. Er wird im Gutachten auf Basis von Angeboten des regionalen Marktes ermittelt und ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden entscheidend für die Abrechnung. Ein Verkauf sollte in der Regel erst nach Abstimmung mit der Versicherung erfolgen.Zum Ratgeber Totalschaden
Restwertangebot
Konkretes Kaufangebot für das beschädigte Fahrzeug, meist von einem Händler oder Aufkäufer. Im Gutachten werden in der Regel mehrere Angebote des regionalen Marktes eingeholt und dokumentiert. Versicherer legen teilweise höhere Angebote aus überregionalen Börsen vor; ob diese zu berücksichtigen sind, hängt unter anderem vom Zeitpunkt ab.
Restwertbörse
Online-Plattform, auf der beschädigte Fahrzeuge bundesweit zum Kauf angeboten werden. Dort erzielte Gebote liegen häufig über den Angeboten des regionalen Marktes. Für die Schadenabrechnung ist nach der Rechtsprechung in der Regel der regional erzielbare Restwert maßgeblich, den das Gutachten ausweist.

S

Sachverständiger (Kfz)
Fachkundige Person, die Fahrzeugschäden und Fahrzeugwerte technisch feststellt und nachvollziehbar dokumentiert. Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland nicht geschützt; Qualifikation zeigt sich daher in Ausbildung, Erfahrung und Zertifizierungen, etwa nach DIN EN ISO/IEC 17024. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet im Auftrag des Geschädigten, nicht der Versicherung.
Schadenfreiheitsklasse
Einstufung in der Kfz-Versicherung, die sich nach der Zahl der schadenfreien Jahre richtet und den Beitrag beeinflusst. Wird ein Schaden über die eigene Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung reguliert, erfolgt in der Regel eine Rückstufung. Teilkaskoschäden bleiben meist ohne Auswirkung auf die Einstufung.
Schadenmanagement
Organisatorische Begleitung der Schadenabwicklung: Terminierung der Begutachtung, Weitergabe der Unterlagen an Versicherung und Werkstatt, Abstimmung von Ersatzfahrzeug und Reparaturtermin sowie Nachverfolgung der Regulierung. Ziel ist ein geordneter Ablauf mit möglichst wenig Aufwand für den Geschädigten. Rechtliche Vertretung bleibt Anwälten vorbehalten.Zum Schadenmanagement
Schadenminderungspflicht
Pflicht des Geschädigten, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern. Dazu gehört etwa, ein nicht mehr verkehrssicheres Fahrzeug nicht weiterzufahren, Reparatur und Mietwagen zügig zu organisieren und bei der Auswahl auf angemessene Kosten zu achten. Verstöße können dazu führen, dass einzelne Positionen gekürzt werden.
Sicherungsabtretung
Vereinbarung, mit der ein Geschädigter seine Ansprüche gegen die Versicherung in Höhe einer bestimmten Forderung an Werkstatt, Mietwagenunternehmen oder Sachverständigen abtritt. Diese rechnen dann direkt mit dem Versicherer ab. Zahlt die Versicherung nicht vollständig, bleibt der Geschädigte gegenüber dem Auftragnehmer in der Regel weiterhin zahlungspflichtig.
Stundenverrechnungssatz
Preis, den eine Werkstatt je Arbeitsstunde berechnet, getrennt nach Mechanik, Karosserie und Lackierung. Gutachten legen in der Regel die ortsüblichen Sätze zugrunde, bei jüngeren Fahrzeugen häufig die einer markengebundenen Fachwerkstatt. Versicherer verweisen teilweise auf niedrigere Sätze anderer Betriebe; die Zulässigkeit hängt vom Einzelfall ab.

T

Totalschaden (technisch)
Zustand, in dem ein Fahrzeug technisch nicht mehr sinnvoll instand gesetzt werden kann, etwa bei stark verformter tragender Struktur oder Brandschaden. Er liegt unabhängig von den Kosten vor. Vom wirtschaftlichen Totalschaden unterscheidet er sich dadurch, dass dort allein das Verhältnis von Reparaturkosten und Fahrzeugwert entscheidet.
Totalschaden (wirtschaftlich)
Fall, in dem die Reparatur teurer wäre als die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. Abgerechnet wird dann in der Regel der Wiederbeschaffungsaufwand, also Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Reparaturkosten bis etwa 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert können unter den Voraussetzungen der 130-Prozent-Regel dennoch ersetzt werden.Zum Totalschadenrechner

U

Unfallbericht (Europäischer)
Standardisiertes Formular, mit dem Unfallbeteiligte den Hergang gemeinsam festhalten. Erfasst werden Daten der Fahrzeuge und Versicherungen, Zeit und Ort, angekreuzte Unfallumstände sowie eine Skizze. Das Ausfüllen ist kein Schuldanerkenntnis, erleichtert der Versicherung aber die Zuordnung. Ein Exemplar sollte im Handschuhfach mitgeführt werden.
Unfallgutachten
Vollständiges Schadengutachten nach einem Unfall. Es hält Schadenbild und Reparaturweg fest, kalkuliert die Reparaturkosten und weist Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung sowie Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer aus. Es dient der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Grundlage der Regulierung und dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs nachvollziehbar.Zum Unfallgutachten
Unfallskizze
Maßstabslose Zeichnung des Unfallhergangs mit Fahrtrichtungen, Endstellungen, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen. Sie ergänzt Fotos und Angaben der Beteiligten und hilft, den Ablauf später nachzuvollziehen. Erstellt wird sie möglichst unmittelbar an der Unfallstelle. Bei strittiger Schuldfrage kann sie Ausgangspunkt für eine Unfallrekonstruktion sein, ersetzt diese aber nicht.
UPE-Aufschläge
Zuschläge auf die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller für Ersatzteile. Werkstätten berechnen sie in der Regel, um Lagerhaltung und Beschaffung abzudecken; die Höhe ist regional unterschiedlich. In Gutachten werden sie ausgewiesen, bei fiktiver Abrechnung von Versicherern aber häufig gekürzt.

V

Verbringungskosten
Kosten für den Transport eines Fahrzeugs von der Reparaturwerkstatt zu einer externen Lackiererei und zurück. Sie fallen an, wenn der Betrieb keine eigene Lackierabteilung hat. In Gutachten werden sie ausgewiesen, wenn sie ortsüblich anfallen; bei fiktiver Abrechnung kürzen Versicherer diese Position häufig.
Verdeckter Schaden
Beschädigung, die erst nach Demontage oder bei genauer Prüfung sichtbar wird, etwa an Trägern, Halterungen, Sensoren oder Kühlern. Gerade bei kleinen Anstößen liegen die tatsächlichen Kosten deshalb häufig über dem ersten Eindruck. Zeigt sich während der Reparatur ein zusätzlicher Schaden, wird das Gutachten in der Regel ergänzt.
Vorschaden und Altschaden
Ältere Beschädigungen aus früheren Ereignissen. Ein reparierter Vorschaden und ein unreparierter Altschaden müssen im Gutachten vom aktuellen Schaden abgegrenzt werden, damit nur der neue Schaden abgerechnet wird. Werden bekannte Vorschäden verschwiegen, kann das den gesamten Anspruch gefährden. Angaben zu früheren Reparaturen sollten deshalb vollständig sein.

W

Werkstattrisiko
Begriff dafür, dass eine Werkstatt überhöht oder unwirtschaftlich abrechnet, ohne dass der Geschädigte das erkennen kann. Nach der Rechtsprechung geht dieses Risiko in der Regel nicht zulasten des Geschädigten, wenn er die Werkstatt sorgfältig ausgewählt hat. Streitige Positionen werden dann meist zwischen Versicherer und Werkstatt geklärt.
Wertgutachten
Gutachten zur Ermittlung des Fahrzeugwerts ohne aktuellen Unfallschaden, etwa für Verkauf, Erbauseinandersetzung, Finanzierung oder die Versicherung eines Oldtimers. Bewertet werden Zustand, Ausstattung, Laufleistung, Historie und Marktlage. Je nach Anlass wird der Zeitwert, der Wiederbeschaffungswert oder ein Marktwert nach anerkannten Zustandsnoten ausgewiesen.Zum Wertgutachten
Wiederbeschaffungsaufwand
Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Dieser Betrag wird bei einem wirtschaftlichen Totalschaden in der Regel ersetzt, weil er dem tatsächlichen Vermögensnachteil entspricht. Je höher der im Gutachten ausgewiesene Restwert ausfällt, desto geringer ist der verbleibende Aufwand. Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Wiederbeschaffungsdauer
Im Gutachten geschätzte Zeit, die für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs zu veranschlagen ist, angegeben in Kalendertagen. Sie ist bei einem Totalschaden Grundlage für Mietwagen- oder Nutzungsausfallansprüche. Die Dauer hängt vom Angebot am Markt ab und fällt bei seltenen Modellen meist länger aus.
Wiederbeschaffungswert
Betrag, der aufzuwenden wäre, um ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu erwerben – gleicher Typ, vergleichbare Ausstattung, Laufleistung und Zustand. Er wird aus Marktdaten und Vergleichsangeboten abgeleitet und ist beim Totalschaden die zentrale Bezugsgröße. Anzugeben ist, ob der Wert regel- oder differenzbesteuert ermittelt wurde.Zum Totalschadenrechner
Wildschaden
Zusammenstoß mit Wild. Die Teilkaskoversicherung deckt je nach Vertrag Haarwild oder – bei erweiterten Bedingungen – Tiere aller Art ab. Für die Regulierung wird meist eine Wildschadenbescheinigung von Polizei, Jagdpächter oder Förster verlangt. Spuren wie Haare oder Blut sollten vor der Reparatur fotografisch festgehalten werden.

Z

Zeitwert
Wert eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Stichtag unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung. Er liegt in der Regel unter dem Wiederbeschaffungswert, weil dieser die Handelsspanne einschließt. Kaskoverträge stellen häufig auf den Wiederbeschaffungswert ab; maßgeblich sind die jeweiligen Bedingungen.
Zentralruf der Autoversicherer
Zentrale Auskunftsstelle, über die sich anhand des Kennzeichens ermitteln lässt, bei welcher Gesellschaft ein Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Die Abfrage ist telefonisch oder online möglich und hilft, wenn der Unfallgegner keine Versicherungsdaten hinterlassen hat. Benötigt werden meist Kennzeichen sowie Datum und Ort des Unfalls.

Diese Erklärungen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung. Zu Ihrem konkreten Fall beraten wir Sie gern persönlich.

Begriff unklar? Fragen Sie einfach nach.

Wir erklären Ihnen, was in Ihrem Gutachten steht und was die Positionen bedeuten.