Nach einem Sommergewitter sieht das Fahrzeug auf den ersten Blick oft normal aus. Erst wenn Licht flach über Dach und Motorhaube streicht, zeigt sich das Ausmaß: Dutzende, manchmal hunderte kleiner Dellen, dazu Einschläge an Kotflügeln, Schiebedach und Heckklappe. Ein Hagelschaden ist ein Schaden, den man zählen muss, und genau davon hängt ab, was am Ende reguliert wird.
Wir nehmen Hagelschäden unabhängig auf, im Auftrag des Fahrzeughalters. Das ist der Unterschied zu dem Sachverständigen, den die Versicherung nach Ihrer Schadenmeldung schickt: Dieser wird von der Versicherung beauftragt und arbeitet in deren Auftrag. Beide können zum selben Ergebnis kommen. Sie müssen es aber nicht.
Hagelschaden dokumentieren: Dellenzählung und Beulenkarte
Die Aufnahme erfolgt üblicherweise unter Sonderlicht. Eine Reflexionsleuchte mit Streifenmuster wird über die Fläche geführt; im gebrochenen Licht werden auch flache Dellen sichtbar, die bei Tageslicht kaum zu erkennen sind. Gezählt wird bauteilweise: Dach, Motorhaube, Heckklappe, jede Tür, jedes Seitenteil und innerhalb des Bauteils nach Größenklassen.
Daraus entsteht die Beulenkarte: eine Übersicht, die für jedes Bauteil festhält, wie viele Dellen welcher Größe vorliegen. Aus dieser Karte ergibt sich der Reparaturweg und damit die Kalkulation. Ob ein Dach mit wenigen flachen Dellen gedrückt oder wegen vieler tiefer Einschläge erneuert wird, macht einen erheblichen Unterschied, und diese Entscheidung lässt sich nur mit einer sauberen Zählung begründen.
Handyfotos reichen dafür nicht. Auf gewöhnlichen Aufnahmen sind flache Dellen praktisch unsichtbar; wer den Schaden nur fotografiert, dokumentiert regelmäßig nur einen Teil dessen, was tatsächlich vorhanden ist. Für eine erste Einschätzung per WhatsApp sind Fotos trotzdem willkommen, die Begutachtung ersetzen sie nicht.
Eigener Gutachter statt Gutachter der Versicherung
Nach der Schadenmeldung beauftragt die Kaskoversicherung in vielen Fällen einen eigenen Sachverständigen oder verweist auf einen Partnerbetrieb. Bei einem Kaskoschaden ist das vertraglich meist so vorgesehen; die freie Gutachterwahl, wie sie nach einem unverschuldeten Unfall gilt, lässt sich auf den Kaskofall nicht ohne Weiteres übertragen. Was für Sie gilt, steht in den Bedingungen Ihres Vertrags. Den Unterschied zwischen beiden Situationen beschreibt der Ratgeber freie Gutachterwahl.
Unabhängig davon steht es Ihnen frei, den Schaden zusätzlich unabhängig aufnehmen zu lassen. Sinnvoll ist das vor allem, wenn
- die Aufnahme der Versicherung Ihnen zu knapp erscheint oder Bauteile fehlen,
- über Ausbeulen oder Erneuern unterschiedliche Auffassungen bestehen,
- ältere Beschädigungen vorhanden sind, die vom Hagelereignis abzugrenzen sind,
- es um ein hochwertiges Fahrzeug, ein Leasingfahrzeug oder ein Sonderfahrzeug geht,
- Sie sich den Schaden auszahlen lassen möchten und dafür eine belastbare Grundlage brauchen.
Entscheidend ist die Reihenfolge: Lassen Sie den Schaden aufnehmen, bevor repariert wird. Nach einer Instandsetzung ist der ursprüngliche Zustand nicht mehr belegbar, und die Dellenzahl lässt sich nicht rekonstruieren.
Reparieren oder auszahlen lassen
Bei Hagelschäden stellt sich fast immer die Frage, ob Sie reparieren lassen oder sich den ermittelten Betrag auszahlen lassen. Beides kommt in Betracht, hängt aber von Ihrem Vertrag ab und beides hat Folgen.
Für die Reparatur spricht, dass viele Hageldellen sich von innen ausdrücken lassen, ohne dass lackiert werden muss. Der Originallack bleibt dann erhalten, was sich später beim Verkauf auszahlt. Grenzen hat dieses Verfahren bei scharfkantigen Einschlägen, bei Dellen auf Kanten und Sicken, bei verklebten oder gedämmten Dachpartien und bei Bauteilen aus Aluminium. Wo die Grenze im konkreten Fall verläuft, hält das Gutachten fest.
Für die Auszahlung spricht die Flexibilität. Zu bedenken ist allerdings: Bei einer Abrechnung ohne Reparatur wird die Mehrwertsteuer in der Regel nicht erstattet, und das Fahrzeug bleibt sichtbar vorgeschädigt. Das wirkt sich beim Verkauf aus, bei einer späteren Leasingrückgabe, siehe Gutachten zur Leasingrückgabe und auch dann, wenn dieselbe Fläche später erneut beschädigt wird. Ob zusätzlich eine Wertminderung vorliegt, hängt von Umfang und Reparaturweg ab. Wir ordnen das im Gutachten ein. Ob diese von der Kaskoversicherung ersetzt wird, richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Wie eine merkantile Wertminderung grundsätzlich entsteht, erklärt der RatgeberWertminderung.
Teilkasko: Ablauf und Meldefristen
Hagel gehört zu den Naturgefahren, die eine Teilkaskoversicherung in der Regel abdeckt neben Sturm, Blitzschlag und Überschwemmung. Ohne Teil- oder Vollkasko bleibt der Schaden bei Ihnen, denn einen Verursacher gibt es nicht. Vereinbart ist meist eine Selbstbeteiligung; auf die Schadenfreiheitsklasse wirkt sich ein Teilkaskoschaden in der Regel nicht aus. Maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres Vertrags.
Melden Sie den Schaden unverzüglich, sobald Sie ihn bemerkt haben. Allgemein gültige Tagesangaben gibt es nicht, was für Sie gilt, steht in den Versicherungsbedingungen. Hilfreich ist, Datum, Uhrzeit und Standort des Unwetters zu notieren: Versicherer gleichen die Angaben mit Wetterdaten ab. Gibt es Rückfragen, ob die Dellen tatsächlich vom gemeldeten Ereignis stammen, ist eine zeitnahe unabhängige Dokumentation das beste Argument.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt führt bei Hagel selten weiter, weil er den Schaden nicht bauteilweise erfasst und keine Aussage zu Minderwert oder Ausfalldauer enthält. Worin sich beide Wege unterscheiden, beschreibt der Ratgeber Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Wohnwagen, Wohnmobil und große Flächen
Je größer die waagerechte Fläche, desto größer der Hagelschaden. Wohnmobile und Wohnwagen trifft es deshalb besonders: Dachhauben, Aufbauten aus Aluminium oder GFK, Markisen und Solarmodule sind empfindlich, und feine Risse im Aufbau können später zu Feuchtigkeitsschäden führen. Wir begutachten diese Fahrzeuge am Stellplatz, im Winterlager oder beim Händler, mehr dazu beim Wohnmobil-Gutachten. Dasselbe gilt für Transporter, Kastenwagen und Anhänger mit großen Blechflächen.
Was im fertigen Gutachten steht
- Fahrzeugdaten, Laufleistung und Zustand zum Tag der Besichtigung
- Beulenkarte: Anzahl und Größenklasse der Dellen, aufgeschlüsselt nach Bauteil
- Fotodokumentation, auch unter Sonderlicht
- Reparaturweg je Bauteil: ausdrücken, instand setzen oder erneuern
- Kalkulation der Reparaturkosten mit etablierten Systemen wie DAT oder Audatex
- Abgrenzung zu Vorschäden und älteren Beschädigungen
- Einschätzung zu einem möglichen Minderwert und zur voraussichtlichen Reparaturdauer
Das Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung per E-Mail, auf Wunsch direkt an Ihre Versicherung.
Was kostet das und wer bezahlt es?
Beim Hagelschaden liegen die Dinge anders als nach einem unverschuldeten Unfall, und dieser Unterschied ist wichtig. Beim Haftpflichtschaden trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers das Gutachten. Beim Hagel gibt es keinen Verursacher: Zuständig ist Ihre eigene Teil- oder Vollkasko, und die entscheidet nach den Bedingungen Ihres Vertrags, welchen Sachverständigen sie beauftragt und bezahlt.
| Anlass | Wer trägt die Kosten |
|---|---|
| Sachverständiger, den die Versicherung nach Ihrer Meldung schickt | Die Versicherung, sie hat ihn beauftragt |
| Ihr eigenes Hagelgutachten bei einem Kaskoschaden | In der Regel Sie zum Festpreis, vorab vereinbart |
| Hagelschaden ohne Teil- oder Vollkasko | Sie selbst, Schaden wie Gutachten |
| Hagelschaden am Leasingfahrzeug | Die Kaskoversicherung nach Vertrag; zusätzlich gelten die Rückgaberegeln des Leasingvertrags |
| Unverschuldeter Unfallschaden (zum Vergleich) | In der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers |
Beauftragen Sie uns als Selbstzahler, vereinbaren wir den Preis vorab als Festpreis. Ob sich das lohnt, hängt vom Umfang ab. Bei wenigen Dellen an einem älteren Fahrzeug sagen wir Ihnen offen, wenn der Aufwand in keinem Verhältnis steht. Schicken Sie uns dafür zuerst ein paar Fotos und, falls schon vorhanden, die Kalkulation der Versicherung.
So läuft es ab
- Kontakt aufnehmen: Telefon oder WhatsApp, gern gleich mit Fotos. Erreichbar sind wir täglich von 8 bis 22 Uhr; nach einem Unwetter melden wir uns in der Regel noch am selben Tag zurück.
- Termin abstimmen: Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder auf den Stellplatz. Für die Aufnahme unter Sonderlicht ist ein überdachter oder schattiger Platz von Vorteil.
- Begutachtung: Jedes Bauteil wird einzeln ausgeleuchtet und gezählt. Bei stark betroffenen Fahrzeugen dauert das länger als eine gewöhnliche Schadenbesichtigung.
- Gutachten: In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden per E-Mail, auf Wunsch direkt an die Versicherung.
Typische Fehler
- Reparieren, bevor begutachtet wurde. Der häufigste und teuerste Fehler. Ist das Blech gerichtet, ist der Schaden nicht mehr belegbar.
- Nur fotografieren und abwarten. Flache Dellen sind auf Fotos kaum zu sehen; die Dokumentation fällt damit regelmäßig zu knapp aus.
- Lange warten. Je mehr Zeit zwischen Unwetter und Aufnahme liegt, desto schwieriger wird die Zuordnung zum Ereignis und desto eher kommen neue Beschädigungen hinzu.
- Alte Dellen mitlaufen lassen. Eine saubere Abgrenzung schützt vor Kürzungen. Wir trennen Hageldellen von älteren Parkremplern.
- Die Auszahlung nehmen, ohne die Folgen zu kennen. Ein nicht reparierter Hagelschaden wirkt beim Verkauf, bei der Leasingrückgabe und bei einem späteren Schaden nach.
- Auf Anbieter eingehen, die nach dem Unwetter am Straßenrand werben. Lassen Sie den Schaden erst aufnehmen, dann entscheiden Sie in Ruhe, wer repariert.
Hagel in der Region Rhein-Neckar
Die Oberrheinebene ist im Sommer gewitteranfällig, und Hagel trifft selten ein einzelnes Fahrzeug. Zieht eine Zelle über Mannheim, Ludwigshafen, Viernheim oder die Bergstraße, sind innerhalb weniger Minuten ganze Straßenzüge betroffen und in den Tagen danach sind Werkstätten und Sachverständige entsprechend ausgelastet. Melden Sie sich deshalb früh: Wir kommen zum Fahrzeug, auch wenn es unter freiem Himmel auf dem Firmenparkplatz oder in einer Tiefgarage steht. Einen Überblick über unser Einsatzgebiet gibt die Seite Regionen.
Die Bezeichnung „Kfz-Gutachter“ darf in Deutschland jeder führen. Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, Mitglied im VDI und verifiziertes Mitglied der DESAG, mit über zehn Jahren Erfahrung und mehr als 1.000 erstellten Gutachten. Begriffe rund um Hagel, Teilkasko und Wertminderung erklärt außerdem unser Lexikon.