Online-Rechner · Nutzungsausfall

Nutzungsausfallrechner

Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf sein Fahrzeug verzichten muss und keinen Mietwagen nimmt, kann eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Der Rechner zeigt den Richtwert nach der üblichen Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch.

Die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Die Klassen sind eine Orientierung. Die verbindliche Einstufung Ihres Fahrzeugs steht im Gutachten.

Fahrzeugalter

Ab etwa fünf Jahren wird um eine Gruppe abgestuft, ab etwa zehn Jahren um zwei Gruppen.

Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich Zeit für Begutachtung und Überlegungsfrist.

Ergebnis

Nutzungsausfall (Richtwert)301 €43 € pro Tag × 7 Tage
Gewählte Fahrzeuggruppe
Gruppe E (Mittelklasse) – 43 € pro Tag
Abstufung nach Fahrzeugalter
keine Abstufung
Verwendete Gruppe
Gruppe E
Tagessatz
43 €
Ausfalltage
7 Tage

Grundlage ist die Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch: Gruppe E entspricht 43 € je Ausfalltag.

Bei sehr alten Fahrzeugen wird häufig nur eine Entschädigung in Höhe der Vorhaltekosten anerkannt. Die genaue Einstufung und die anzusetzende Ausfalldauer stehen im Gutachten. Wer einen Mietwagen nimmt, erhält keinen Nutzungsausfall.

Richtwert-Tool, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die Begutachtung im Einzelfall.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Wahl: Entweder Sie nehmen einen Mietwagen, dann werden dessen Kosten in angemessenem Rahmen ersetzt, oder Sie verzichten darauf und erhalten für jeden Ausfalltag eine pauschale Entschädigung. Beides zusammen geht nicht. Voraussetzung für den Nutzungsausfall ist, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich hätten nutzen wollen und können.

Wie der Tagessatz zustande kommt

Grundlage ist die jährlich fortgeschriebene Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch. Jedes Modell ist dort einer Gruppe zugeordnet, von A für Kleinstwagen wie einen VW up! bis L für die Spitzenklasse. Zur Orientierung steht bei jeder Gruppe im Rechner ein Beispielfahrzeug. Je höher die Gruppe, desto höher der Tagessatz. Mit zunehmendem Alter wird abgestuft: Ab etwa fünf Jahren üblicherweise um eine Gruppe, ab etwa zehn Jahren um zwei Gruppen.

Bei sehr alten Fahrzeugen wird häufig keine Gruppe mehr angesetzt, sondern nur noch eine Entschädigung in Höhe der Vorhaltekosten – also der Kosten, die das Bereithalten eines Fahrzeugs verursacht. Der Betrag liegt dann deutlich unter dem Tagessatz der Tabelle.

Welche Ausfalldauer angesetzt wird

Maßgeblich sind nicht die Tage, an denen das Fahrzeug zufällig stand, sondern die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer beziehungsweise – beim Totalschaden – die Wiederbeschaffungsdauer. Dazu kommen in der Regel einige Tage für die Begutachtung und eine angemessene Überlegungsfrist. Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben, etwa Lieferzeiten für Ersatzteile, können den Zeitraum verlängern.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Nutzungsausfallrechner.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – die erste Einschätzung ist unverbindlich.

Wann habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall?

Wenn der Unfallgegner haftet, Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist und Sie keinen Mietwagen nehmen. Außerdem müssen Sie das Fahrzeug in dieser Zeit nutzen wollen und nutzen können – wer im Urlaub oder im Krankenhaus ist, hat für diese Tage keinen Anspruch.

Wie hoch ist der Tagessatz?

Er richtet sich nach der Fahrzeuggruppe der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch und liegt je nach Fahrzeug zwischen 23 Euro pro Tag (Gruppe A, z. B. VW up!) und 175 Euro pro Tag (Gruppe L, z. B. Porsche 911). Die Einstufung Ihres Fahrzeugs steht im Gutachten.

Was gilt bei älteren Fahrzeugen?

Der Tagessatz wird abgestuft: ab etwa fünf Jahren um eine Gruppe, ab etwa zehn Jahren um zwei Gruppen. Bei sehr alten Fahrzeugen erkennen Versicherungen häufig nur noch eine Entschädigung in Höhe der Vorhaltekosten an.

Für wie viele Tage wird gezahlt?

Für die erforderliche Ausfallzeit. Das sind die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten sowie Zeit für Begutachtung und Überlegungsfrist. Wer die Reparatur ohne Grund hinauszögert, bekommt die zusätzlichen Tage nicht ersetzt.

Nutzungsausfall oder Mietwagen – was ist sinnvoller?

Das hängt davon ab, wie dringend Sie ein Fahrzeug brauchen. Wer in der Zeit ohnehin kaum fährt oder ein Zweitfahrzeug hat, fährt mit der Entschädigung oft besser. Wer täglich auf das Auto angewiesen ist, nimmt meist den Mietwagen. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall praktikabel ist.

Wir schauen uns Ihren Schaden an.

Aus Richtwerten wird ein belastbares Ergebnis, sobald das Fahrzeug begutachtet ist. Die Besichtigung findet bei Ihnen vor Ort statt – per Telefon und WhatsApp erreichbar.