Nutzungsausfall oder Mietwagen
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Wahl: Entweder Sie nehmen einen Mietwagen, dann werden dessen Kosten in angemessenem Rahmen ersetzt, oder Sie verzichten darauf und erhalten für jeden Ausfalltag eine pauschale Entschädigung. Beides zusammen geht nicht. Voraussetzung für den Nutzungsausfall ist, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich hätten nutzen wollen und können.
Wie der Tagessatz zustande kommt
Grundlage ist die jährlich fortgeschriebene Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch. Jedes Modell ist dort einer Gruppe zugeordnet, von A für Kleinstwagen wie einen VW up! bis L für die Spitzenklasse. Zur Orientierung steht bei jeder Gruppe im Rechner ein Beispielfahrzeug. Je höher die Gruppe, desto höher der Tagessatz. Mit zunehmendem Alter wird abgestuft: Ab etwa fünf Jahren üblicherweise um eine Gruppe, ab etwa zehn Jahren um zwei Gruppen.
Bei sehr alten Fahrzeugen wird häufig keine Gruppe mehr angesetzt, sondern nur noch eine Entschädigung in Höhe der Vorhaltekosten – also der Kosten, die das Bereithalten eines Fahrzeugs verursacht. Der Betrag liegt dann deutlich unter dem Tagessatz der Tabelle.
Welche Ausfalldauer angesetzt wird
Maßgeblich sind nicht die Tage, an denen das Fahrzeug zufällig stand, sondern die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer beziehungsweise – beim Totalschaden – die Wiederbeschaffungsdauer. Dazu kommen in der Regel einige Tage für die Begutachtung und eine angemessene Überlegungsfrist. Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben, etwa Lieferzeiten für Ersatzteile, können den Zeitraum verlängern.
Die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Richtwerte und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer der Einzelfall und die aktuelle Rechtsprechung.