Meist beginnt es mit einer Nachfrage. Die Oldtimer Versicherung möchte einen aktuellen Wertnachweis sehen, ein Kaufinteressent will wissen, was der Wagen tatsächlich wert ist, oder nach einem Schaden steht die Frage im Raum, welcher Betrag für ein Fahrzeug angemessen ist, das man so im Handel nicht mehr bekommt. Eine Bewertungstabelle allein hilft in keinem dieser Fälle weiter. Der Wert eines Klassikers steckt in seiner Substanz, seiner Originalität und seiner Geschichte, und diese drei Dinge lassen sich nur durch die Begutachtung des Fahrzeugs und seiner Unterlagen zuverlässig beurteilen.
Warum ein Klassiker anders bewertet wird als ein Gebrauchtwagen
Bei einem gewöhnlichen Gebrauchtwagen bestimmen Alter, Laufleistung und Ausstattung den Preis. Beim Oldtimer verlieren diese Größen an Gewicht. Eine niedrige Laufleistung sagt wenig aus, wenn das Fahrzeug jahrzehntelang feucht abgestellt war. Eine hohe Laufleistung fällt dagegen weniger ins Gewicht, wenn Technik und Karosserie durchgehend gepflegt und belegbar instand gehalten wurden. Zwei Exemplare desselben Modells können deshalb wertmäßig weit auseinanderliegen.
Dazu kommt ein enger, modellabhängiger Markt: Für manche Fahrzeuge finden sich bundesweit nur wenige Vergleichsangebote, und die Preise bewegen sich über die Jahre spürbar, und zwar in beide Richtungen. Ein Wertgutachten hält deshalb immer einen Stichtag fest, in der Regel den Tag der Besichtigung. Wie alt ein Wertnachweis sein darf, legt Ihre Versicherung fest.
Zustandsnoten: was hinter den Ziffern steht
Zur Einordnung hat sich eine Skala von 1 bis 5 durchgesetzt. Sie beschreibt nicht das Alter, sondern den erhaltenen oder wiederhergestellten Zustand.
Note | Kurzform | Was das am Fahrzeug bedeutet --- | --- | --- 1 | makellos | Zustand wie neu oder besser als ab Werk, kein Mangel feststellbar 2 | gut | gepflegt, nur geringe Gebrauchsspuren, kein Handlungsbedarf 3 | gebraucht | fahrbereit und verkehrssicher, kleinere Mängel vorhanden 4 | verbraucht | nur eingeschränkt nutzbar, deutlicher Instandsetzungsbedarf 5 | restaurierungsbedürftig | nicht fahrbereit, Substanz teils erneuerungsbedürftig
In der Praxis wird mit Zwischenstufen gearbeitet, etwa 2- oder 3+, weil Fahrzeuge selten genau in eine Schublade passen. Wichtiger als die Gesamtnote sind ohnehin die Einzelnoten: Wir bewerten Karosserie, Lack, Chrom und Glas, Innenraum, Technik und Unterboden getrennt und leiten daraus die Gesamteinordnung ab. So ist im Gutachten erkennbar, wo das Fahrzeug stark ist und wo Geld hineingesteckt werden müsste.
Was wir am Fahrzeug aufnehmen
- Substanz und Karosserie: Schweller, Radläufe, Endspitzen, Bodenbleche und Falze, dazu Spaltmaße und Passung der Anbauteile
- Lack: Aufbau und Zustand, auf Wunsch mit Schichtdickenmessung als Hinweis auf frühere Instandsetzungen
- Chrom, Glas und Gummi: Zierteile, Scheiben, Dichtungen und Embleme, oft die schwer beschaffbaren Positionen
- Innenraum: Polster, Teppiche, Himmel, Armaturen und Instrumente sowie deren Funktion
- Technik: Motorlauf, Getriebe, Bremsen, Lenkung, Elektrik und Kraftstoffanlage im Rahmen einer Sichtprüfung und eines Probelaufs
- Unterboden: Korrosion, Konservierung und Reparaturspuren, soweit vor Ort zugänglich
- Originalität: Übereinstimmung von Fahrgestell-, Motor- und Getriebenummern mit den Papieren, Typschild, Farbcode und die Frage, ob Umbauten fachgerecht und eintragungsseitig sauber ausgeführt sind
Zur Einordnung der Marktlage ziehen wir Marktdaten heran, unter anderem von Classic-Data beziehungsweise Classic Analytics, ergänzt um beobachtbare Angebote für das jeweilige Modell.
Marktwert, Wiederbeschaffungswert – und was die Versicherung wissen will
Der Marktwert beschreibt den Preis, der sich bei einem Verkauf unter üblichen Bedingungen erzielen lässt. Der Wiederbeschaffungswert gibt an, was ein gleichwertiges Fahrzeug im Handel kosten würde, einschließlich des Aufwands, überhaupt ein passendes Exemplar zu finden. Bei Klassikern liegen beide Werte häufig weiter auseinander als bei Alltagsfahrzeugen, weil das Angebot begrenzt ist.
Für Oldtimer-Policen ist meist der Wiederbeschaffungswert die maßgebliche Größe, denn er bestimmt die vereinbarte Versicherungssumme. Ist diese Summe zu niedrig angesetzt, droht im Schadenfall eine Unterdeckung. Ist sie zu hoch angesetzt, zahlen Sie Beiträge für einen Wert, den Sie im Ernstfall nicht erstattet bekommen. Welchen Wert und welche Form des Nachweises Ihr Versicherer verlangt, fragen Sie am besten direkt dort nach, bevor wir den Termin ansetzen.
Was im fertigen Gutachten steht
- Fahrzeug- und Identdaten mit Fahrgestell-, Motor- und Getriebenummer sowie Erstzulassung
- Ausstattung, Sonderausstattung und dokumentierte Umbauten
- Einzelnoten der Baugruppen und die daraus abgeleitete Gesamtnote
- Fotodokumentation von Außenhaut, Innenraum, Motorraum und Unterboden
- Bewertung der Originalität und der vorliegenden Historie
- Markt- und Wiederbeschaffungswert zum Stichtag mit Begründung aus dem Marktumfeld
- Hinweise auf festgestellte Mängel und absehbaren Instandsetzungsbedarf
Was kostet das, und wer trägt die Kosten?
Ein Wertgutachten für Versicherung, Verkauf, Erbschaft oder Auseinandersetzung beauftragen Sie selbst. Dafür vereinbaren wir vorab einen Festpreis. Er hängt vom Umfang ab: davon, wie aufwendig die Zustandsaufnahme ausfällt, wie viele Unterlagen auszuwerten sind und wie eng die Marktlage für das Modell ist. Sie erfahren den Betrag also vor der Beauftragung und nicht danach.
Anders liegt der Fall nach einem Unfall. Wurden Sie unverschuldet geschädigt, trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten eines erforderlichen Gutachtens. Bei einer Mithaftung werden sie meist nur anteilig ersetzt, bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihres Vertrags. Ob Ihr Oldtimer-Versicherer sich an den Kosten eines turnusmäßigen Wertnachweises beteiligt, klären Sie bitte dort.
Allgemeiner Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vom Anruf bis zum Gutachten
- Kontakt und Vorabklärung: Sie erreichen uns, telefonisch oder per WhatsApp. Nennen Sie Modell, Baujahr und Anlass, dann sagen wir Ihnen, welcher Wert gebraucht wird und was wir vor Ort benötigen.
- Besichtigung dort, wo das Fahrzeug steht: Planen Sie für den Termin deutlich mehr Zeit ein als für einen gewöhnlichen Gebrauchtwagen. Zustandsaufnahme, Fotos und Sichtung der Unterlagen gehören zusammen.
- Auswertung und Zustellung: Das Gutachten erhalten Sie per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich an Versicherung, Käufer oder Anwalt.
Legen Sie möglichst alles bereit, was die Geschichte des Fahrzeugs belegt: Fahrzeugbrief und -schein, frühere Kaufverträge, Restaurierungsberichte mit Bildern, Rechnungen über Teile und Arbeitsleistung, ältere Gutachten sowie Nachweise über Eintragungen. Lückenlose Unterlagen stützen den Wert und machen ihn für Dritte nachprüfbar.
Typische Fallstricke
Am häufigsten begegnen uns vier Punkte. Erstens ein veralteter Wertnachweis, der die aktuelle Marktlage nicht mehr abbildet. Zweitens eine Restaurierung, die hervorragend ausgeführt, aber nicht fotografisch dokumentiert wurde. Was später im Verborgenen liegt, lässt sich kaum noch belegen. Drittens der Austausch von Originalteilen ohne Aufbewahrung der alten Komponenten, was die Originalität beeinträchtigen kann. Und viertens die Verwechslung von Wertgutachten und H Kennzeichen.
H-Kennzeichen: eine klare Abgrenzung
Für das H Kennzeichen ist ein Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich, das amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer sowie Prüfingenieure erstellen. Vorausgesetzt wird unter anderem, dass das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist und sich weitgehend im Originalzustand sowie in einem guten Erhaltungszustand befindet. Unser Gutachten ersetzt diese Begutachtung nicht. Es beantwortet eine andere Frage, nämlich die nach Zustand und Wert. Es wird ergänzend zum H Kennzeichen erstellt, etwa für die Versicherung.
Wir kommen dorthin, wo der Wagen steht
Klassiker stehen selten am Straßenrand. Sie stehen in der Garage, in einer Sammlung, in der Scheune oder im Winterlager und viele sind abgemeldet. Genau deshalb begutachten wir vor Ort, in Viernheim ebenso wie in Mannheim, Weinheim und im weiteren Rhein-Neckar-Raum bis in den Odenwald. Das Fahrzeug muss für die Bewertung nicht bewegt und nicht zugelassen sein; wichtig ist nur, dass es zugänglich und ausreichend beleuchtet ist.
Nach einem Unfall mit einem Klassiker erfasst unser Unfallgutachten zusätzlich Reparaturkosten, Reparaturdauer und eine mögliche Wertminderung. Weil Ersatzteile rar und Arbeitsstunden aufwendig sind, liegen die Reparaturkosten hier schneller über dem Wiederbeschaffungswert als bei Alltagsfahrzeugen. Wie sich Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert zueinander verhalten, können Sie vorab mit dem Totalschadenrechner überschlagen; die verbindlichen Werte nennt das Gutachten. Für jüngere Fahrzeuge ohne Klassikerstatus ist das Wertgutachten der passende Weg, für klassische Zweiräder das Motorrad-Gutachten. Begriffe rund um die Bewertung erklärt unser Lexikon.
Die Bewertung erfolgt durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen, der Mitglied im VDI und in der DESAG ist. Denn bei Klassikern zählt nicht nur die Zahl am Ende, sondern auch, dass sie nachvollziehbar hergeleitet ist.
