Leistung · Kleinere Schäden

Kurzgutachten für kleinere Schäden

Nicht jeder Schaden rechtfertigt ein vollständiges Gutachten. Das Kurzgutachten hält einen kleineren Schaden sachverständig fest, benennt die betroffenen Bauteile und beziffert die Reparaturkosten. Ob ein Kurzgutachten in Ihrem Fall ausreicht, sagen wir Ihnen, bevor ein Auftrag entsteht.

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Besichtigung bei Ihnen vor Ort

Dunkelblauer Mercedes-Benz mit Kratzern am hinteren Seitenteil oberhalb der Rückleuchte, Schadenbereich gelb markiert

Der Einkaufswagen an der Beifahrertür, der Poller in der Tiefgarage, der Nachbar beim Rangieren: Kleine Schäden haben eines gemeinsam. Der Aufwand der Klärung droht größer zu werden als der Schaden selbst, und deshalb bleibt er oft undokumentiert. Das rächt sich später beim Verkauf, bei der Leasingrückgabe oder wenn an derselben Stelle ein zweiter Schaden hinzukommt und niemand mehr sagen kann, was davon alt ist. Das Kurzgutachten ist der Mittelweg: sachverständig festgehalten, aber auf den Umfang beschränkt, den ein überschaubarer Schaden verträgt.

Wofür das Kurzgutachten gedacht ist

Es passt für Schäden, die voraussichtlich unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze bleiben und bei denen erkennbar keine tragenden oder elektronischen Bauteile betroffen sind. Eine feste Grenze gibt es dafür nicht; die Gerichte ziehen sie je nach Fall meist irgendwo zwischen 700 und 1.000 Euro. Unterhalb davon gilt ein vollständiges Gutachten oft als nicht erforderlich – die gegnerische Versicherung erstattet die Kosten dann häufig nicht. In der Praxis sind das vor allem:.

  • Kratzer und Schrammen im Lack nach einem Parkrempler
  • kleine Dellen an Tür, Kotflügel oder Seitenwand ohne Verformung dahinter
  • Streifschäden an Stoßfängern, Zierleisten oder Kunststoffabdeckungen
  • Randbeschädigungen an Felgen, etwa nach Kontakt mit einer Bordsteinkante
  • ein einzelner beschädigter Außenspiegel oder eine gerissene Blende

Ob Ihr Fall in diese Kategorie fällt, können Sie in wenigen Schritten selbst einschätzen. Der Bagatellschaden-Check fragt Fahrzeug, Schadenbild und betroffene Teile ab und ordnet ein, ob ein Kostenvoranschlag genügt, ein Kurzgutachten sinnvoll ist oder ein vollständiges Gutachten die bessere Wahl wäre. Sind Sie sich danach immer noch unsicher, führt Sie Schaden prüfen mit ein paar Fragen zur passenden Leistung.

Wann ein vollständiges Gutachten die bessere Wahl ist

Die Schadenhöhe lässt sich von außen schlecht abschätzen, und moderne Fahrzeuge machen es nicht leichter. Hinter einer verkratzten Stoßfängerverkleidung können Parksensoren, Kameras oder Halterungen sitzen, deren Austausch samt Kalibrierung den Rahmen eines Bagatellschadens sprengt. Sobald das der Fall ist, gehören Wertminderung, Wiederbeschaffungswert sowie Ausfalldauer mit in die Bewertung und die stehen nur im Unfallgutachten.

Zeigt sich bei der Besichtigung, dass der Schaden größer ist als gedacht, sagen wir Ihnen das an Ort und Stelle und stellen um, bevor Kosten entstehen, die niemand erstattet. Worin sich Kurzgutachten, Vollgutachten und der Kostenvoranschlag der Werkstatt unterscheiden, erläutert der Ratgeber Kostenvoranschlag oder Gutachten?.

Was bei der Besichtigung geprüft wird

Auch ein kompaktes Gutachten ist eine sachverständige Feststellung und keine Sichtprüfung im Vorbeigehen. Wir sehen uns an:.

  • Ausdehnung und Tiefe der Beschädigung und ob der Lack bis auf Grundierung oder Blech durchtrennt ist
  • Betroffene Bauteile und ob sie sich instand setzen lassen oder ersetzt werden müssen
  • Angrenzende Teile, denn für einen sauberen Farbtonübergang muss oft ein Nachbarteil mitlackiert werden
  • Spuren früherer Arbeiten im selben Bereich, damit alter und neuer Schaden nicht vermischt werden
  • Fotodokumentation aus Übersicht und Nahaufnahme, ergänzt um die Fahrzeugdaten

Das Ergebnis ist ein Dokument mit Fahrzeug- und Halterdaten, der Beschreibung des Schadens mit Zuordnung zu den einzelnen Bauteilen, den kalkulierten Reparaturkosten mit Arbeits- und Lackpositionen, einer Feststellung zu vorhandenen Altschäden und der Fotoanlage. Werte wie Restwert oder Wiederbeschaffungswert spielen bei dieser Schadengröße keine Rolle, und eine merkantile Wertminderung wird bei Bagatellschäden in der Regel nicht angesetzt. Mehr zu diesem Zusammenhang steht im Ratgeber Wertminderung.

Kosten: Wer zahlt ein Kurzgutachten?

Hier liegt der eigentliche Grund für diese Leistung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers zwar in der Regel die Kosten eines erforderlichen Gutachtens – bei einem Bagatellschaden gilt ein vollständiges Gutachten aber meist als nicht erforderlich, sodass die Kosten nicht erstattet werden. Wer trotzdem eine belastbare Dokumentation möchte, würde also auf der Rechnung sitzen bleiben. Das Kurzgutachten hält den Aufwand so gering, dass sich diese Frage entschärft.

Daraus folgen vier Fallgruppen:.

  • Unverschuldeter Unfall, Schaden unterhalb der Bagatellgrenze: Sie beauftragen uns in der Regel selbst. Wir vereinbaren vorab einen Festpreis, sodass Sie vor der Entscheidung wissen, worum es geht.
  • Unverschuldeter Unfall, Schaden darüber: Dann ist das vollständige Gutachten erforderlich, und die Kosten trägt in der Regel die Gegenseite.
  • Kaskoschaden: Es gelten die Bedingungen Ihres Vertrags; sprechen Sie vorab mit Ihrem Versicherer.
  • Selbst verursachter Schaden: Sie zahlen das Kurzgutachten, bekommen dafür aber die Zahl, die Sie für die nächste Entscheidung brauchen.

Dieser letzte Punkt wird oft unterschätzt. Wer einen Schaden selbst verursacht hat, steht vor der Frage, ob er ihn der Vollkaskoversicherung meldet oder aus eigener Tasche zahlt. Eine Meldung führt in der Regel zu einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt, die über Jahre nachwirkt. Diese Rechnung lässt sich erst aufmachen, wenn die Reparaturkosten beziffert sind – und genau das leistet das Kurzgutachten.

Allgemeiner Hinweis: Wie im Einzelfall abgerechnet wird, hängt von Ihrem Vertrag und von der Haftungslage ab. Eine Rechtsberatung können wir nicht leisten.

Der Ablauf

  1. Fotos senden: Schicken Sie uns per WhatsApp zwei bis drei Aufnahmen – eine aus etwa zwei Metern Abstand, damit die Lage am Fahrzeug erkennbar ist, und eine aus der Nähe. Wir melden uns in der Regel am selben Tag mit einer ersten Einschätzung.
  2. Termin abstimmen: Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht. Erreichbar sind wir, auch abends nach der Arbeit.
  3. Besichtigung: Für einen kleinen Schaden reicht meist eine halbe Stunde. Halten Sie den Fahrzeugschein bereit.
  4. Zustellung: Fertig ist das Kurzgutachten meist nach 24 bis 48 Stunden. Sie bekommen es als PDF, auf Wunsch mit Kopie an die Versicherung.

Was dabei häufig schiefgeht

  • Erst reparieren, dann melden. Liegt nur noch die Werkstattrechnung vor, lässt sich der ursprüngliche Schaden nicht mehr überprüfen.
  • Nur ein einziges Foto machen. Ohne Übersichtsaufnahme ist später nicht belegbar, an welcher Stelle des Fahrzeugs der Schaden saß.
  • Den Schaden gar nicht festhalten. Bei der Leasingrückgabe oder beim Verkauf steht sonst Aussage gegen Aussage.
  • Nur das beschädigte Teil betrachten. Wird der Farbtonübergang nicht berücksichtigt, fällt die Kalkulation zu niedrig aus.
  • Bei Fahrerflucht nichts veranlassen. Wird der Verursacher nicht ermittelt, hängt vieles an der eigenen Dokumentation, wie Sie dabei vorgehen, steht im Ratgeber Parkschaden.

Kurze Wege in der Region

Kleine Schäden lohnen keine weite Anfahrt, weder für Sie noch für uns. Vom Sitz in Viernheim aus sind Mannheim, Weinheim, Lampertheim, Heppenheim und der Mannheimer Osten in kurzer Zeit erreichbar, ebenso Ludwigshafen und die westliche Bergstraße. Weil wir zum Fahrzeug fahren, müssen Sie für einen Kratzer weder einen Werkstattplatz organisieren noch einen halben Tag freinehmen.

Dass ein kompaktes Gutachten von einer Versicherung ernst genommen wird, hängt weniger an seinem Umfang als an der Person, die es unterschreibt. Nachweisbar sind bei uns die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie Mitgliedschaften im VDI und in der DESAG, letztere verifiziert. Aus über zehn Jahren Praxis und mehr als 1.000 erstellten Gutachten stammt auch die Erfahrung, die für diese Leistung am wichtigsten ist: einzuschätzen, wann ein kleiner Schaden wirklich klein ist.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Kurzgutachten.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – die erste Einschätzung ist unverbindlich.

Woran erkenne ich, ob ein Kurzgutachten ausreicht?

Als Anhaltspunkt gilt: Wenn nur Lack und Außenhaut betroffen sind und keine Sensorik, Beleuchtung oder tragende Struktur im Schadenbereich liegt, ist das Kurzgutachten meist der passende Weg. Der Bagatellschaden-Check gibt Ihnen vorab eine Einordnung, und spätestens bei der Besichtigung sagen wir Ihnen verbindlich, was in Ihrem Fall trägt.

Wird ein Kurzgutachten von der Versicherung anerkannt?

Es ist eine sachverständige Feststellung mit Fotodokumentation und nachvollziehbarer Kalkulation und wird in der Regel als Abrechnungsgrundlage akzeptiert. Ob die Versicherung die Kosten des Gutachtens erstattet, ist eine andere Frage und hängt an der Schadenhöhe und an der Haftung.

Was unterscheidet das Kurzgutachten vom Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Der Kostenvoranschlag stammt von einem Betrieb, der die Reparatur selbst ausführen möchte, und beschreibt den geplanten Arbeitsumfang. Das Kurzgutachten stammt von einem Sachverständigen, hält den Zustand vor der Reparatur fest und ordnet den Schaden ein. Beides schließt sich nicht aus.

Enthält ein Kurzgutachten eine Wertminderung?

In der Regel nicht. Eine merkantile Wertminderung wird bei Bagatellschäden üblicherweise nicht angesetzt, weil ein fachgerecht beseitigter Kleinschaden den Marktwert kaum beeinflusst. Wird bei der Besichtigung deutlich, dass der Schaden größer ist, gehört die Wertminderung in ein vollständiges Gutachten.

Lohnt sich ein Kurzgutachten, wenn ich den Schaden selbst verursacht habe?

Häufig ja. Sie erfahren, was die Reparatur tatsächlich kostet, und können abwägen, ob sich eine Meldung an die Vollkasko mit der anschließenden Rückstufung rechnet oder ob Sie den Schaden selbst tragen. Ohne belastbare Zahl bleibt diese Entscheidung ein Bauchgefühl.

Was kostet ein Kurzgutachten?

Das hängt von Fahrzeug, Schadenumfang und Anfahrt ab. Wir nennen Ihnen dafür einen Festpreis, sobald wir Ihre Fotos gesehen haben, und damit lange vor einer Beauftragung. Solange sich der Umfang nicht ändert, bleibt es bei diesem Betrag.

Wie schnell habe ich das Kurzgutachten?

Nach der Besichtigung dauert es in der Regel 24 bis 48 Stunden. Sie bekommen das Dokument per E-Mail als PDF. Auf Wunsch senden wir es zusätzlich direkt an die Versicherung oder an die Werkstatt, die die Reparatur ausführen soll.

Kann aus dem Kurzgutachten nachträglich ein vollständiges Gutachten werden?

Ja. Stellt sich heraus, dass der Schaden umfangreicher ist, erweitern wir die Untersuchung. Die bereits erhobenen Daten und Fotos gehen dabei nicht verloren. Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug bis dahin unrepariert bleibt.

Unfall oder Schaden? Wir sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Sorgfältig und kurzfristig: Telefon und WhatsApp – die Besichtigung findet bei Ihnen vor Ort statt.