Der Schaden am Fahrzeug ist nach einem Unfall oft das kleinere Problem. Das größere ist, dass plötzlich mehrere Stellen gleichzeitig etwas von Ihnen wollen. Die gegnerische Versicherung meldet sich mit einer Vorgangsnummer und kündigt an, einen eigenen Sachverständigen zu schicken. Die Werkstatt fragt nach einer Freigabe. Der Mietwagenanbieter will eine Kostenzusage. Und irgendwo dazwischen läuft ein Vorgang, dessen Reihenfolge niemand erklärt hat. Schadenmanagement heißt bei uns: Wir übernehmen den technischen Teil dieser Abwicklung vollständig und sorgen dafür, dass alle Beteiligten mit demselben Stand arbeiten.
Wann Schadenmanagement die richtige Wahl ist
Sinnvoll ist die Begleitung vor allem dann, wenn es einen Unfallgegner gibt und die Haftung im Wesentlichen geklärt ist. Dann läuft die Regulierung über die gegnerische Haftpflichtversicherung, und es geht um mehr als nur die Reparaturkosten. Ebenso hilfreich ist sie, wenn Sie beruflich eingespannt sind, wenn mehrere Fahrzeuge oder Beteiligte im Spiel sind oder wenn Sie bereits Post von der Versicherung bekommen haben und unsicher sind, worauf Sie antworten müssen und worauf nicht.
Es gibt Fälle, in denen etwas anderes besser passt. Bei einem kleinen Kratzer ohne verdeckte Folgen genügt häufig ein Kurzgutachten, und eine Abwicklungsbegleitung wäre Aufwand ohne Nutzen. Streiten Sie dagegen nicht mit einer Versicherung, sondern mit einer Werkstatt oder einem Verkäufer über die Ursache eines Defekts, ist ein technisches Gutachten der richtige Weg. Und wenn Sie nur wissen möchten, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt, klären Sie das vorab mit dem Bagatellschaden-Check.
Wer welchen Teil übernimmt
Die klare Aufgabenteilung ist der Kern dieser Leistung. Wir sind Kfz-Sachverständige, keine Rechtsanwälte und keine Werkstatt. Was wir liefern, ist die technische Grundlage. Was daraus wird, entscheiden Sie.
Aufgabe | Bei uns | Bei Ihnen Schaden aufnehmen, kalkulieren, dokumentieren | vollständig | Zugang zum Fahrzeug Gutachten an Versicherung oder Kanzlei senden | auf Wunsch | Freigabe dafür Werkstatt, Mietwagen, Kanzlei | Kontakt auf Wunsch | Auswahl und Auftrag Ansprüche beziffern und verhandeln | nein | Kanzlei für Verkehrsrecht Reparatur beauftragen und abnehmen | nein | Sie und Ihre Werkstatt
Unsere Kontakte sind ein Angebot, keine Bedingung. Sie dürfen Ihre eigene Werkstatt beauftragen, einen anderen Mietwagenanbieter wählen und eine Kanzlei Ihres Vertrauens einschalten. Auch den Sachverständigen selbst müssen Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall nicht vorgeben lassen. Was das konkret bedeutet, erklärt der Ratgeber freie Gutachterwahl.
Welche Unterlagen die Regulierung tragen
Damit eine Abwicklung nicht ins Stocken gerät, muss von Anfang an vollständig sein, was später niemand mehr nachholen kann. Wir stellen deshalb bei der Besichtigung zusammen:.
- Fotodokumentation des Fahrzeugs, der Schadenstellen und der Fahrzeugdaten
- Kalkulation der Reparaturkosten mit etablierten Systemen wie DAT oder Audatex
- Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer als Grundlage für Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, soweit sie im Fall eine Rolle spielen
- Abgrenzung erkennbarer Vorschäden vom aktuellen Unfallereignis
- Vorgangsdaten: Schadennummer, Kennzeichen der Gegenseite, Tagebuchnummer der Polizei
Diese Zusammenstellung geht auf Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung und an Ihre Kanzlei – in einem Zug, nicht nacheinander. Das erspart Rückfragen und verkürzt die Zeit bis zur ersten Zahlungsfreigabe spürbar.
Was kostet das und wer bezahlt es?
Für die Begleitung selbst stellen wir keine gesonderte Rechnung. Abgerechnet wird ausschließlich das Gutachten; Weiterleitung, Rückfragen und Kontaktvermittlung sind darin enthalten.
War der Unfall nicht Ihr Verschulden, übernimmt die Haftpflichtversicherung der Gegenseite in der Regel die Kosten für das erforderliche Gutachten. Tragen Sie eine Mitschuld, werden die Kosten meist nur entsprechend der Haftungsquote ersetzt. Bei einem Kaskoschaden richtet sich die Kostenübernahme nach den Bedingungen Ihres Vertrags, und bei sehr kleinen Schäden unterhalb der Bagatellgrenze kann die Erstattung ganz entfallen. Gibt es keinen Unfallgegner und beauftragen Sie uns selbst, vereinbaren wir vorab einen Festpreis, damit Sie vor der Beauftragung wissen, woran Sie sind.
Getrennt davon zu betrachten sind die übrigen Positionen der Regulierung: Abschleppen, Bergung, Standkosten, Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung sind Teil Ihres Schadens und nicht Teil unseres Honorars. Ob im konkreten Fall ein Mietwagen oder die Entschädigung günstiger ist, lässt sich vorab überschlagen – der Nutzungsausfallrechner und der Ratgeber Nutzungsausfall und Mietwagen helfen dabei. Die Kosten einer Kanzlei trägt nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel ebenfalls die gegnerische Haftpflicht, bei Mithaftung anteilig.
Allgemeiner Hinweis: Diese Informationen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Der Ablauf
- Melden. Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp, gern gleich mit Fotos. Erreichbar sind wir. Wir sagen Ihnen in diesem ersten Gespräch, ob ein Gutachten in Ihrem Fall überhaupt sinnvoll ist.
- Termin. Die Besichtigung stimmen wir kurzfristig mit Ihnen ab und kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht – nach Hause, zur Arbeit, zur Werkstatt oder an den Abstellort.
- Besichtigung. Vor Ort dauert die Aufnahme meist unter einer Stunde, bei größeren Schäden entsprechend länger. Halten Sie Fahrzeugschein und die Daten der Gegenseite bereit.
- Gutachten. Sie erhalten es per E-Mail, auf Wunsch gleichzeitig an Versicherung und Kanzlei.
- Kontakte. Parallel vermitteln wir, was Sie brauchen: Werkstatt, Mietwagen, Kanzlei für Verkehrsrecht.
- Rückfragen. Meldet sich die Versicherung mit technischen Einwänden, sind wir weiter ansprechbar und erläutern die Positionen des Gutachtens.
Woran Abwicklungen typischerweise scheitern
- Zu früh repariert. Ist der Schaden beseitigt, lässt er sich nicht mehr belegen. Erst dokumentieren, dann in die Werkstatt.
- Vorschnell unterschrieben. Abgeltungs- oder Abfindungserklärungen der Versicherung beenden den Vorgang häufig endgültig. Lesen Sie sie, bevor Sie sie unterschreiben, und lassen Sie sich im Zweifel beraten.
- Nur ein Kostenvoranschlag. Er beziffert Reparaturkosten, mehr nicht. Wertminderung, Restwert und Ausfalldauer fehlen darin – und damit Positionen, die Ihnen zustehen können.
- Fahrzeug zu früh abgegeben. Wird ein stark beschädigtes Fahrzeug verkauft oder verwertet, bevor Restwert und Zustand dokumentiert sind, fehlt später die Grundlage.
- Vorschäden verschwiegen. Bekannte frühere Schäden gehören offen auf den Tisch. Werden sie erst vom Versicherer entdeckt, gerät der gesamte Vorgang unter Verdacht.
Was in den ersten Stunden nach einem Unfall wichtig ist, fasst der Ratgeber Unfall – was tun? zusammen. Grundlage der gesamten Abwicklung bleibt das Unfallgutachten.
Vor Ort in der Metropolregion Rhein-Neckar
Unser Sitz ist Viernheim, zwischen A6, A67 und A659, von dort sind die Ballungsräume kurzfristig erreichbar. Im dichten Stadtverkehr von Mannheim und Ludwigshafen geht es häufig um Rangier- und Auffahrschäden mit klarer Haftungslage, bei denen es vor allem auf Tempo ankommt. Auf den Autobahnabschnitten der Region sind die Schäden meist größer, der Abstellort schwerer zugänglich und die Zahl der Beteiligten höher – dort lohnt sich die Begleitung besonders. Wir kommen zum Fahrzeug, in welchem der Orte der Region es auch steht.
