Nach dem Unfall

Unfall – was tun? Die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge

Unfallstelle sichern, Beweise festhalten, keine Schuld anerkennen: Mit dieser Checkliste behalten Sie nach einem Verkehrsunfall den Überblick – von den ersten Minuten bis zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs.

Ein Unfall passiert in Sekunden, danach ist die Aufregung groß. Gerade jetzt entscheiden ein paar einfache Handgriffe darüber, wie reibungslos Ihr Schaden später reguliert wird. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch die ersten Minuten und Tage.

Schritt 1: Unfallstelle absichern

Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein und ziehen Sie möglichst noch im Fahrzeug die Warnweste an. Stellen Sie dann das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf – als Faustregel innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen etwa 100 Meter und auf Autobahnen mindestens 150 Meter vor der Unfallstelle. Auf Autobahnen und schnellen Landstraßen bringen Sie sich und Ihre Mitfahrer hinter der Schutzplanke in Sicherheit.

Schritt 2: Verletzte versorgen und Notruf 112 wählen

Sind Menschen verletzt, hat ihre Versorgung Vorrang vor allem anderen. Wählen Sie den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe, so gut Sie können. Auch wenn Sie sich unverletzt fühlen: Beschwerden wie Nacken- oder Rückenschmerzen zeigen sich manchmal erst Stunden später. Lassen Sie sich in diesem Fall zeitnah ärztlich untersuchen – eine frühe Dokumentation ist auch für spätere Ansprüche wichtig.

Schritt 3: Polizei rufen, wenn es nötig ist

Nicht jeder Blechschaden erfordert die Polizei. In diesen Situationen sollten Sie aber die 110 wählen:

  • Personen wurden verletzt.
  • Der Unfallgegner will sich entfernen, macht keine Angaben oder ist bereits weitergefahren.
  • Es besteht der Verdacht auf Alkohol oder Drogen.
  • Die Schuldfrage ist strittig oder der Sachschaden erheblich.
  • Leitplanken, Verkehrszeichen oder andere Einrichtungen am Straßenrand wurden beschädigt.

Bei Miet- und Firmenfahrzeugen lohnt ein Blick in den Vertrag bzw. die Dienstwagenregelung: Häufig ist eine polizeiliche Unfallaufnahme vorgeschrieben. Bei kleineren Schäden ohne Verletzte gilt außerdem: Machen Sie die Fahrbahn zügig frei, damit kein Folgeunfall entsteht – und halten Sie die Situation vorher, wenn es gefahrlos geht, mit ein paar Übersichtsfotos fest.

Schritt 4: Beweise mit Fotos sichern

Ihr Smartphone ist an der Unfallstelle das wichtigste Werkzeug. Fotografieren Sie lieber zu viel als zu wenig:

  • die Gesamtsituation aus mehreren Richtungen, möglichst mit der Endstellung der Fahrzeuge
  • alle Schäden an den beteiligten Fahrzeugen – aus der Nähe und mit etwas Abstand
  • die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  • Bremsspuren, Splitter und Fahrzeugteile auf der Fahrbahn
  • Verkehrszeichen, Ampeln und Fahrbahnmarkierungen sowie Sicht- und Witterungsverhältnisse

Schritt 5: Daten austauschen und Zeugen notieren

Notieren Sie Name und Anschrift von Fahrer und Halter, das Kennzeichen sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, nach Möglichkeit mit Versicherungsnummer. Bitten Sie Zeugen um Namen und Telefonnummer – unbeteiligte Zeugen sind später oft entscheidend. Ist die Versicherung des Gegners unbekannt, lässt sie sich in der Regel über den Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens ermitteln.

Eine große Hilfe ist der Europäische Unfallbericht. Das Formular führt durch alle wichtigen Angaben und wird von beiden Beteiligten gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben. Es hält den Hergang fest und ist ausdrücklich keine Anerkennung der Haftung. Nach dem Unterschreiben darf es nicht mehr verändert werden. Am besten drucken Sie das Formular schon heute aus und legen es ins Handschuhfach: Europäischer Unfallbericht als PDF.

Zum Unfallbericht gehört eine Skizze des Unfallhergangs. Sie können sie direkt auf dem Formular zeichnen oder online erstellen und als Bild speichern: Unfallskizze online erstellen – ein kostenloses Werkzeug von unfallzeitung.de (externe Website).

Schritt 6: Keine Schuld anerkennen

Bleiben Sie sachlich und äußern Sie sich an der Unfallstelle nicht zur Schuldfrage – auch nicht mit einem gut gemeinten „Tut mir leid, das war meine Schuld“. Unterschreiben Sie keine Erklärung, in der Sie Verantwortung übernehmen. Wer haftet, klären später die Versicherungen und, falls nötig, Anwälte oder Gerichte. Ebenso wichtig: Verlassen Sie den Unfallort nicht, bevor die nötigen Feststellungen getroffen sind. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist strafbar.

Schritt 7: Versicherung informieren

Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Kfz-Versicherung – auch dann, wenn Sie sich im Recht sehen, denn die Gegenseite schildert den Hergang womöglich anders. Viele Versicherungsbedingungen sehen für die Meldung eine Frist von einer Woche vor. Waren Sie nicht der Verursacher, melden Sie Ihre Ansprüche außerdem bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners an.

Schritt 8: Gutachter beauftragen – vor der Reparatur

Lassen Sie Ihr Fahrzeug begutachten, bevor es repariert wird. Nur dann lässt sich der Schaden vollständig und unabhängig dokumentieren. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen; das Angebot der gegnerischen Versicherung, einen eigenen Gutachter zu schicken, müssen Sie nicht annehmen. Warum das wichtig ist, lesen Sie im Beitrag zur freien Gutachterwahl. Für den Termin halten Sie am besten den Fahrzeugschein, die Daten des Unfallgegners und falls vorhanden, den Unfallbericht bereit. Wie wir vorgehen, erfahren Sie auf der Seite zum Unfallgutachten.

Unfall im Ausland

Ein Verkehrsunfall im Ausland ist oft komplizierter: Es gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen und Versicherungsabläufe, dazu kommen sprachliche Hürden. Die Grundregeln bleiben dieselben – Unfallstelle sichern, Beweise festhalten, keine Schuld anerkennen.

  • Grüne Karte: Die Internationale Versicherungskarte weist Ihren Kfz-Haftpflichtschutz im Ausland nach. Sie erhalten sie bei Ihrer Versicherung – nehmen Sie sie auf Reisen mit.
  • Europäischer Unfallbericht: Das Formular ist in allen Sprachen gleich aufgebaut. So lassen sich die Angaben auch dann gemeinsam festhalten, wenn Sie die Sprache des anderen nicht sprechen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen: Europäischer Unfallbericht als PDF.
  • Versicherung des Unfallgegners: Notieren Sie Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners. Bei Unfällen im EU-Ausland nennt Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer in der Regel einen Ansprechpartner der ausländischen Versicherung in Deutschland.
  • Gutachten: Je nach Aufenthaltsort und Situation ist eine Besichtigung vor Ort oder eine Begutachtung nach Ihrer Rückkehr möglich.

Unfall in der Metropolregion Rhein-Neckar? Rufen Sie uns an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp an 0176 55001982 – wir sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist, und kommen zur Besichtigung zu Ihnen.

Über den Autor

Özkan Özamac

Kfz-Sachverständiger und Inhaber von Kfz Sachverstand 24.

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