Online-Rechner · Totalschaden

Totalschadenrechner

Ob repariert oder auf Totalschadenbasis abgerechnet wird, hängt vom Verhältnis zwischen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert ab. Der Rechner ordnet Ihren Fall nach den in der Rechtsprechung anerkannten Grenzen ein.

Die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kostet.

Was das beschädigte Fahrzeug im jetzigen Zustand noch einbringt.

Einordnung

130-%-Regel (Integritätsinteresse)Die Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb von 130 Prozent.
Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert108,3 %Entschädigungsbasis: 13.000 €
Wiederbeschaffungsaufwand
8.000 €
Reparaturkosten
13.000 €
Grenze 130 % des Wiederbeschaffungswerts
15.600 €
Entschädigungsbasis
13.000 €

Über dem Wiederbeschaffungswert greift das Integritätsinteresse: Bis 130 Prozent können die Reparaturkosten ersetzt werden, wenn vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens repariert und das Fahrzeug mindestens sechs Monate weitergenutzt wird. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird auf Totalschadenbasis abgerechnet. Eine Teilreparatur oder ein früherer Verkauf genügt nicht.

Richtwert-Tool, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die Begutachtung im Einzelfall.

Die drei Werte, auf die es ankommt

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt zahlen müssten. Der Restwert ist das, was das beschädigte Fahrzeug im Zustand nach dem Unfall noch einbringt. Die Differenz aus beiden ist der Wiederbeschaffungsaufwand – der Betrag, der bei einer Abrechnung auf Totalschadenbasis die Obergrenze bildet.

Dazu kommen die Reparaturkosten aus Gutachten oder Kostenvoranschlag. Erst das Verhältnis dieser Werte zueinander entscheidet, welcher Weg wirtschaftlich und rechtlich möglich ist. Deshalb lohnt sich eine sorgfältige Ermittlung: Schon kleine Abweichungen beim Restwert verschieben das Ergebnis deutlich.

Reparaturfall, unechter Totalschaden, 130-Prozent-Regel

Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungsaufwand, ist die Reparatur der günstigste Weg und wird ersetzt. Liegen sie darüber, aber noch unter dem Wiederbeschaffungswert, spricht man vom unechten Totalschaden: Reparieren dürfen Sie, bei einer fiktiven Abrechnung ohne Reparatur wird aber meist nur der Wiederbeschaffungsaufwand gezahlt.

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent, greift die 130-Prozent-Regel. Sie schützt Ihr Interesse am vertrauten Fahrzeug, verlangt dafür aber eine vollständige und fachgerechte Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens sowie eine Weiternutzung von mindestens sechs Monaten. Wird das Fahrzeug stattdessen verkauft oder nur teilweise instand gesetzt, wird auf Totalschadenbasis abgerechnet.

Was beim wirtschaftlichen Totalschaden gilt

Über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Ersetzt wird dann der Wiederbeschaffungsaufwand, also Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Das Restwertangebot aus dem Gutachten stammt aus dem regionalen Markt. Legt die Versicherung später ein höheres Angebot vor, sollten Sie das Fahrzeug nicht vorschnell verkaufen, sondern das Angebot prüfen lassen – nach dem Verkauf lässt sich der Wert kaum noch korrigieren.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Totalschadenrechner.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – die erste Einschätzung ist unverbindlich.

Was ist der Wiederbeschaffungsaufwand?

Der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Er beschreibt, was Sie tatsächlich aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen, wenn Sie das beschädigte verkaufen. Bei einer Abrechnung auf Totalschadenbasis ist er der Betrag, den die Versicherung ersetzt.

Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?

Liegen die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug trotzdem reparieren lassen und die Reparaturkosten ersetzt bekommen. Voraussetzung ist eine vollständige, fachgerechte Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens und eine Weiternutzung von mindestens sechs Monaten.

Was ist ein unechter Totalschaden?

Davon spricht man, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, aber unter dem Wiederbeschaffungswert liegen. Reparieren Sie und nutzen das Fahrzeug weiter, werden die Reparaturkosten ersetzt. Rechnen Sie fiktiv ab, ohne zu reparieren, bleibt es in der Regel beim Wiederbeschaffungsaufwand.

Muss ich das Restwertangebot der Versicherung annehmen?

Nicht ungeprüft. Grundlage ist zunächst der im Gutachten ermittelte Restwert aus dem regionalen Markt. Legt die Versicherung ein höheres Angebot vor, kommt es auf den Zeitpunkt und die Umstände an. Verkaufen Sie das Fahrzeug erst, wenn die Lage geklärt ist.

Wie lange muss ich das Fahrzeug nach der Reparatur behalten?

Bei der 130-Prozent-Regel gilt eine Weiternutzung von mindestens sechs Monaten als Nachweis dafür, dass es Ihnen wirklich um den Erhalt des Fahrzeugs geht. Wird früher verkauft, rechnet die Versicherung auf Totalschadenbasis ab.

Wir schauen uns Ihren Schaden an.

Aus Richtwerten wird ein belastbares Ergebnis, sobald das Fahrzeug begutachtet ist. Die Besichtigung findet bei Ihnen vor Ort statt – per Telefon und WhatsApp erreichbar.