Der Rückgabetermin steht im Kalender, und mit ihm eine Frage, die sich schlecht verdrängen lässt: Was wird der Leasinggeber am Fahrzeug beanstanden, und was wird das kosten? Oder die Sache ist bereits einen Schritt weiter – die Abrechnung liegt auf dem Tisch, mit einem Prüfbericht, einer Liste von Positionen und einem Betrag, mit dem Sie nicht gerechnet haben.
In beiden Fällen geht es um dieselbe Frage: Was liegt am Fahrzeug tatsächlich vor, und wie ist es fachlich zu bewerten? Wir sehen uns das Fahrzeug unabhängig an, im Auftrag des Leasingnehmers und nicht im Auftrag des Leasinggebers. Sie erhalten entweder eine Zustandsdokumentation, mit der Sie vorbereitet in den Rückgabetermin gehen, oder eine sachverständige Überprüfung der Positionen, die man Ihnen in Rechnung stellt.
Zwei Situationen, zwei Aufträge
Vor der Rückgabe: wissen, was auf Sie zukommt
Die Bewertung bei der Rückgabe übernimmt in der Regel ein Sachverständiger, den der Leasinggeber beauftragt und bezahlt. Das ist vertraglich meist so vorgesehen und für sich genommen nicht zu beanstanden. Es bedeutet aber auch: Die erste und oft einzige Zustandsaufnahme entsteht auf der Seite, die anschließend Geld von Ihnen möchte.
Eine eigene Zustandsaufnahme vor dem Termin dreht diese Reihenfolge um. Sie wissen dann vorher, welche Beschädigungen tatsächlich vorliegen, welche davon als normale Gebrauchsspuren gelten und bei welchen mit einer Forderung zu rechnen ist. Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, was sich noch zu reparieren lohnt. Manche Position kostet in einer Werkstatt spürbar weniger, als sie in der Rückgabeabrechnung ansetzt, bei anderen ist es umgekehrt.
Nach der Abrechnung: die Forderung überprüfen
Haben Sie das Fahrzeug bereits zurückgegeben und halten eine Rechnung in der Hand, ist die Aufgabe eine andere. Dann geht es darum, den Prüfbericht Position für Position nachzuvollziehen: Ist der beschriebene Schaden in dieser Form vorhanden? Ist der angesetzte Reparaturweg der fachlich übliche, oder wird ein Bauteil erneuert, das sich instand setzen ließe? Sind Positionen enthalten, die dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechen? Dieses zweite Gutachten, häufig Gegengutachten genannt. Stellt Ihrer Seite eine technische Grundlage zur Verfügung, die dieselbe Sprache spricht wie die Abrechnung.
Das gelingt umso besser, je früher Sie sich melden. Ist das Fahrzeug bereits weiterverkauft, lässt sich vieles nur noch anhand der vorhandenen Unterlagen und Fotos beurteilen.
Gebrauchsspur oder Schaden – wo die Grenze verläuft
Der Kern fast jeder Auseinandersetzung bei der Leasingrückgabe ist diese eine Abgrenzung. Ein Fahrzeug, das drei oder vier Jahre gefahren wurde, darf Spuren haben; dafür ist die Leasingrate da. Ersatzpflichtig ist in der Regel nur, was darüber hinausgeht. Wo genau die Grenze verläuft, ergibt sich aus Ihrem Vertrag. Viele Verträge verweisen dafür auf branchenübliche Rückgabestandards, die für einzelne Bauteile beschreiben, was noch hinnehmbar ist.
Typische Streitpunkte sind feine Kratzer im Lack, Steinschlag an Front und Haube, Schrammen an Felgen und Radabdeckungen, Randbeschädigungen an Stoßfängern, Gebrauchsspuren an Sitzen und Verkleidungen, Reifen am unteren Ende der zulässigen Profiltiefe sowie fehlende Teile wie der zweite Schlüssel, Bordunterlagen oder das Ladekabel. Hinzu kommen unsauber ausgeführte Vorreparaturen: Ein nachlackiertes Bauteil mit sichtbarer Farbabweichung wird bei der Rückgabe häufig teurer bewertet als der ursprüngliche Schaden.
Was wir bei der Zustandsaufnahme erfassen
- Karosserie und Lack rundum, mit Fotodokumentation jeder Auffälligkeit und Angabe der Position am Fahrzeug
- Räder und Reifen: Felgenzustand, Profiltiefe, Reifenalter und Mischbereifung
- Glas, Beleuchtung und Anbauteile, einschließlich Steinschlägen in der Frontscheibe
- Innenraum: Sitze, Verkleidungen und Bedienteile im Verhältnis zu Alter und Laufleistung
- Unterboden und Technik, soweit vor Ort zugänglich
- Vollständigkeit: Schlüssel, Bordmappe, Warndreieck, Verbandkasten, Ladekabel, Zweitradsatz
- Hinweise auf frühere Reparaturen, etwa ungleichmäßige Spaltmaße oder Farbabweichungen
Jede Position wird beschrieben, fotografiert und mit den voraussichtlichen Instandsetzungskosten hinterlegt. Damit haben Sie eine Zahl, die Sie der Abrechnung gegenüberstellen können – und nicht nur ein Gefühl.
Die Minderwertforderung prüfen
Neben den reinen Reparaturkosten setzen Leasinggeber bei größeren Schäden häufig einen Minderwert an: den Betrag, um den das Fahrzeug trotz Instandsetzung im Wert gemindert bleibt. Bei einem reparierten Unfallschaden ist das dem Grunde nach nachvollziehbar, bei alterstypischen Gebrauchsspuren deutlich seltener. Wir prüfen, ob eine solche Position fachlich begründet ist und ob ihre Höhe zu Schadenbild, Alter und Laufleistung passt. Wie eine merkantile Wertminderung überhaupt entsteht, erklärt der Ratgeber Wertminderung; überschlagen können Sie sie vorab mit dem Wertminderungsrechner.
Hatte das Fahrzeug während der Laufzeit einen unverschuldeten Unfall, gehört die Wertminderung zu diesem Schadenfall und nicht in die Rückgabeabrechnung. Die Werte dafür stehen im Unfallgutachten, das damals erstellt wurde – ein Grund mehr, einen Unfall am Leasingfahrzeug von Anfang an sauber dokumentieren zu lassen.
Allgemeiner Hinweis: Wir liefern die technische Bewertung. Ob und wie sich eine Forderung durchsetzen oder abwehren lässt, ist eine Rechtsfrage und gehört in die Hände einer Kanzlei.
Fristen: der Vertrag gibt den Takt vor
Feste, für alle geltenden Fristen gibt es bei der Leasingrückgabe nicht, maßgeblich ist Ihr Vertrag. Häufig finden sich dort Regelungen dazu, bis wann Einwendungen gegen das Rückgabeprotokoll oder gegen die Abrechnung zu erheben sind. Warten Sie deshalb nicht ab: Sehen Sie in den Vertrag, notieren Sie das Datum, an dem die Abrechnung bei Ihnen eingegangen ist, und lassen Sie das Fahrzeug begutachten, solange es noch zugänglich ist. Den Termin stimmen wir kurzfristig mit Ihnen ab; erreichbar sind wir täglich von 8 bis 22 Uhr.
Was im fertigen Gutachten steht
- Fahrzeugdaten, Laufleistung und Zustand zum Tag der Besichtigung
- Fotodokumentation jeder festgestellten Beschädigung mit Zuordnung zum Bauteil
- Einordnung je Position: normale Gebrauchsspur oder darüber hinausgehende Beschädigung
- Kalkulation der Instandsetzungskosten, erstellt mit etablierten Systemen wie DAT oder Audatex
- Stellungnahme zu den Positionen der Rückgabeabrechnung, sofern diese vorliegt
- Einschätzung zu einem angesetzten Minderwert
Das Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich an Ihre Anwaltskanzlei.
Was kostet das und wer bezahlt es?
Hier unterscheidet sich die Leasingrückgabe deutlich vom klassischen Unfallschaden, und dieser Unterschied ist wichtig. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten eines erforderlichen Gutachtens. Bei der Leasingrückgabe gibt es keine gegnerische Versicherung: Sie beauftragen uns selbst, und Sie zahlen zunächst selbst.
| Anlass | Wer trägt die Kosten |
|---|---|
| Zustandsaufnahme vor der Rückgabe | Sie als Auftraggeber – zum Festpreis, vorab vereinbart |
| Überprüfung der Rückgabeabrechnung | Zunächst Sie; ob eine Erstattung in Betracht kommt, ist eine Rechtsfrage |
| Bewertung durch den Leasinggeber bei der Rückgabe | Regelt in der Regel der Leasingvertrag |
| Unverschuldeter Unfall während der Laufzeit | In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers |
| Kasko-, Hagel- oder Diebstahlschaden | Ihre Versicherung nach den Bedingungen Ihres Vertrags |
Den Preis nennen wir vor der Beauftragung und vereinbaren ihn als Festpreis. Ob sich der Aufwand überhaupt lohnt, lässt sich meist schon im ersten Gespräch abschätzen. Schicken Sie uns Fotos und, falls vorhanden, den Prüfbericht des Leasinggebers per WhatsApp oder E Mail. Halten wir die Forderung nach Durchsicht für plausibel, sagen wir Ihnen das auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.
So läuft es ab
- Kontakt aufnehmen: Telefon oder WhatsApp, gern gleich mit Fotos und, falls vorhanden, dem Prüfbericht. Wir sind täglich von 8 bis 22 Uhr erreichbar und antworten in der Regel noch am selben Tag.
- Termin abstimmen: Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: nach Hause, zur Arbeit, auf den Firmenparkplatz oder zum Händler. Den Termin legen wir so, dass er vor Ihrem Rückgabetermin liegt.
- Besichtigung: Das Fahrzeug wird rundum aufgenommen. Planen Sie dafür etwas mehr Zeit ein als für eine reine Schadenbesichtigung, weil jede Auffälligkeit einzeln erfasst wird.
- Gutachten: In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden per E-Mail, rechtzeitig genug, um vor der Rückgabe noch zu entscheiden.
Typische Fehler
- Das Rückgabeprotokoll ungeprüft unterschreiben. Es ist der Ausgangspunkt der späteren Abrechnung. Nehmen Sie sich Zeit, lesen Sie die aufgenommenen Positionen und lassen Sie abweichende Einschätzungen vermerken, bevor Sie unterschreiben.
- Erst reagieren, wenn die Rechnung kommt. Vor der Rückgabe haben Sie Handlungsspielraum, danach nur noch Argumente.
- Schäden kurz vor der Rückgabe billig beseitigen lassen. Eine sichtbar unsaubere Reparatur wird in der Bewertung häufig teurer als der ursprüngliche Schaden.
- Das Fahrzeug ungereinigt übergeben. An einem verschmutzten Fahrzeug lassen sich Gebrauchsspuren und echte Beschädigungen schlechter unterscheiden – das geht selten zu Ihren Gunsten.
- Einen Unfall während der Laufzeit ohne Gutachten abwickeln. Ohne saubere Dokumentation taucht derselbe Bereich bei der Rückgabe ein zweites Mal auf.
- Zubehör vergessen. Zweitschlüssel, Ladekabel, Bordmappe und Zweitradsatz werden regelmäßig nachberechnet.
In der Region unterwegs
In der Metropolregion Rhein-Neckar sind Leasing- und Firmenfahrzeuge weit verbreitet – bei den großen Arbeitgebern in Mannheim und Ludwigshafen ebenso wie bei Handwerksbetrieben und Fuhrparks im Umland. Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: an den Wohnort, auf das Firmengelände oder zum Händler. Unser Sitz in Viernheim liegt zentral zwischen Bergstraße, Rhein und Odenwald, die Wege sind entsprechend kurz.
Möchten Sie das Fahrzeug am Ende der Laufzeit übernehmen statt zurückgeben, ist ein Wertgutachten die passende Grundlage für die Entscheidung. Und falls während der Laufzeit ein Unwetter dazwischenkam: Ein Hagelschaden am Leasingfahrzeug ist ein eigener Fall, dazu mehr beim Hagelschaden-Gutachten.
Die Bezeichnung „Kfz-Gutachter“ darf in Deutschland jeder führen. Achten Sie deshalb auf überprüfbare Nachweise: Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, Mitglied im VDI und verifiziertes Mitglied der DESAG, mit über zehn Jahren Erfahrung und mehr als 1.000 erstellten Gutachten. Was das im Einzelnen bedeutet, steht unter Qualifikationen.