Leistung · Vor und nach der Rückgabe

Gutachten zur Leasingrückgabe

Vor der Rückgabe wissen, was auf Sie zukommt, oder nach der Abrechnung prüfen lassen, ob die Forderung des Leasinggebers fachlich nachvollziehbar ist. Wir dokumentieren den Zustand Ihres Leasingfahrzeugs unabhängig und mobil in der Metropolregion Rhein Neckar.

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Besichtigung bei Ihnen vor Ort

  • Zustandsaufnahme vor dem Rückgabetermin
  • Gebrauchsspur oder Schaden – klar getrennt
  • Rückgabeabrechnung Position für Position geprüft
  • Zweites Gutachten bei strittigem Minderwert
  • Festpreis, vorab vereinbart
Kfz Sachverstand 24 · mobil vor Ort
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Der Rückgabetermin steht im Kalender, und mit ihm eine Frage, die sich schlecht verdrängen lässt: Was wird der Leasinggeber am Fahrzeug beanstanden, und was wird das kosten? Oder die Sache ist bereits einen Schritt weiter – die Abrechnung liegt auf dem Tisch, mit einem Prüfbericht, einer Liste von Positionen und einem Betrag, mit dem Sie nicht gerechnet haben.

In beiden Fällen geht es um dieselbe Frage: Was liegt am Fahrzeug tatsächlich vor, und wie ist es fachlich zu bewerten? Wir sehen uns das Fahrzeug unabhängig an, im Auftrag des Leasingnehmers und nicht im Auftrag des Leasinggebers. Sie erhalten entweder eine Zustandsdokumentation, mit der Sie vorbereitet in den Rückgabetermin gehen, oder eine sachverständige Überprüfung der Positionen, die man Ihnen in Rechnung stellt.

Zwei Situationen, zwei Aufträge

Vor der Rückgabe: wissen, was auf Sie zukommt

Die Bewertung bei der Rückgabe übernimmt in der Regel ein Sachverständiger, den der Leasinggeber beauftragt und bezahlt. Das ist vertraglich meist so vorgesehen und für sich genommen nicht zu beanstanden. Es bedeutet aber auch: Die erste und oft einzige Zustandsaufnahme entsteht auf der Seite, die anschließend Geld von Ihnen möchte.

Eine eigene Zustandsaufnahme vor dem Termin dreht diese Reihenfolge um. Sie wissen dann vorher, welche Beschädigungen tatsächlich vorliegen, welche davon als normale Gebrauchsspuren gelten und bei welchen mit einer Forderung zu rechnen ist. Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, was sich noch zu reparieren lohnt. Manche Position kostet in einer Werkstatt spürbar weniger, als sie in der Rückgabeabrechnung ansetzt, bei anderen ist es umgekehrt.

Nach der Abrechnung: die Forderung überprüfen

Haben Sie das Fahrzeug bereits zurückgegeben und halten eine Rechnung in der Hand, ist die Aufgabe eine andere. Dann geht es darum, den Prüfbericht Position für Position nachzuvollziehen: Ist der beschriebene Schaden in dieser Form vorhanden? Ist der angesetzte Reparaturweg der fachlich übliche, oder wird ein Bauteil erneuert, das sich instand setzen ließe? Sind Positionen enthalten, die dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechen? Dieses zweite Gutachten, häufig Gegengutachten genannt. Stellt Ihrer Seite eine technische Grundlage zur Verfügung, die dieselbe Sprache spricht wie die Abrechnung.

Das gelingt umso besser, je früher Sie sich melden. Ist das Fahrzeug bereits weiterverkauft, lässt sich vieles nur noch anhand der vorhandenen Unterlagen und Fotos beurteilen.

Gebrauchsspur oder Schaden – wo die Grenze verläuft

Der Kern fast jeder Auseinandersetzung bei der Leasingrückgabe ist diese eine Abgrenzung. Ein Fahrzeug, das drei oder vier Jahre gefahren wurde, darf Spuren haben; dafür ist die Leasingrate da. Ersatzpflichtig ist in der Regel nur, was darüber hinausgeht. Wo genau die Grenze verläuft, ergibt sich aus Ihrem Vertrag. Viele Verträge verweisen dafür auf branchenübliche Rückgabestandards, die für einzelne Bauteile beschreiben, was noch hinnehmbar ist.

Typische Streitpunkte sind feine Kratzer im Lack, Steinschlag an Front und Haube, Schrammen an Felgen und Radabdeckungen, Randbeschädigungen an Stoßfängern, Gebrauchsspuren an Sitzen und Verkleidungen, Reifen am unteren Ende der zulässigen Profiltiefe sowie fehlende Teile wie der zweite Schlüssel, Bordunterlagen oder das Ladekabel. Hinzu kommen unsauber ausgeführte Vorreparaturen: Ein nachlackiertes Bauteil mit sichtbarer Farbabweichung wird bei der Rückgabe häufig teurer bewertet als der ursprüngliche Schaden.

Was wir bei der Zustandsaufnahme erfassen

  • Karosserie und Lack rundum, mit Fotodokumentation jeder Auffälligkeit und Angabe der Position am Fahrzeug
  • Räder und Reifen: Felgenzustand, Profiltiefe, Reifenalter und Mischbereifung
  • Glas, Beleuchtung und Anbauteile, einschließlich Steinschlägen in der Frontscheibe
  • Innenraum: Sitze, Verkleidungen und Bedienteile im Verhältnis zu Alter und Laufleistung
  • Unterboden und Technik, soweit vor Ort zugänglich
  • Vollständigkeit: Schlüssel, Bordmappe, Warndreieck, Verbandkasten, Ladekabel, Zweitradsatz
  • Hinweise auf frühere Reparaturen, etwa ungleichmäßige Spaltmaße oder Farbabweichungen

Jede Position wird beschrieben, fotografiert und mit den voraussichtlichen Instandsetzungskosten hinterlegt. Damit haben Sie eine Zahl, die Sie der Abrechnung gegenüberstellen können – und nicht nur ein Gefühl.

Die Minderwertforderung prüfen

Neben den reinen Reparaturkosten setzen Leasinggeber bei größeren Schäden häufig einen Minderwert an: den Betrag, um den das Fahrzeug trotz Instandsetzung im Wert gemindert bleibt. Bei einem reparierten Unfallschaden ist das dem Grunde nach nachvollziehbar, bei alterstypischen Gebrauchsspuren deutlich seltener. Wir prüfen, ob eine solche Position fachlich begründet ist und ob ihre Höhe zu Schadenbild, Alter und Laufleistung passt. Wie eine merkantile Wertminderung überhaupt entsteht, erklärt der Ratgeber Wertminderung; überschlagen können Sie sie vorab mit dem Wertminderungsrechner.

Hatte das Fahrzeug während der Laufzeit einen unverschuldeten Unfall, gehört die Wertminderung zu diesem Schadenfall und nicht in die Rückgabeabrechnung. Die Werte dafür stehen im Unfallgutachten, das damals erstellt wurde – ein Grund mehr, einen Unfall am Leasingfahrzeug von Anfang an sauber dokumentieren zu lassen.

Allgemeiner Hinweis: Wir liefern die technische Bewertung. Ob und wie sich eine Forderung durchsetzen oder abwehren lässt, ist eine Rechtsfrage und gehört in die Hände einer Kanzlei.

Fristen: der Vertrag gibt den Takt vor

Feste, für alle geltenden Fristen gibt es bei der Leasingrückgabe nicht, maßgeblich ist Ihr Vertrag. Häufig finden sich dort Regelungen dazu, bis wann Einwendungen gegen das Rückgabeprotokoll oder gegen die Abrechnung zu erheben sind. Warten Sie deshalb nicht ab: Sehen Sie in den Vertrag, notieren Sie das Datum, an dem die Abrechnung bei Ihnen eingegangen ist, und lassen Sie das Fahrzeug begutachten, solange es noch zugänglich ist. Den Termin stimmen wir kurzfristig mit Ihnen ab; erreichbar sind wir täglich von 8 bis 22 Uhr.

Was im fertigen Gutachten steht

  • Fahrzeugdaten, Laufleistung und Zustand zum Tag der Besichtigung
  • Fotodokumentation jeder festgestellten Beschädigung mit Zuordnung zum Bauteil
  • Einordnung je Position: normale Gebrauchsspur oder darüber hinausgehende Beschädigung
  • Kalkulation der Instandsetzungskosten, erstellt mit etablierten Systemen wie DAT oder Audatex
  • Stellungnahme zu den Positionen der Rückgabeabrechnung, sofern diese vorliegt
  • Einschätzung zu einem angesetzten Minderwert

Das Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich an Ihre Anwaltskanzlei.

Was kostet das und wer bezahlt es?

Hier unterscheidet sich die Leasingrückgabe deutlich vom klassischen Unfallschaden, und dieser Unterschied ist wichtig. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten eines erforderlichen Gutachtens. Bei der Leasingrückgabe gibt es keine gegnerische Versicherung: Sie beauftragen uns selbst, und Sie zahlen zunächst selbst.

AnlassWer trägt die Kosten
Zustandsaufnahme vor der RückgabeSie als Auftraggeber – zum Festpreis, vorab vereinbart
Überprüfung der RückgabeabrechnungZunächst Sie; ob eine Erstattung in Betracht kommt, ist eine Rechtsfrage
Bewertung durch den Leasinggeber bei der RückgabeRegelt in der Regel der Leasingvertrag
Unverschuldeter Unfall während der LaufzeitIn der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
Kasko-, Hagel- oder DiebstahlschadenIhre Versicherung nach den Bedingungen Ihres Vertrags

Den Preis nennen wir vor der Beauftragung und vereinbaren ihn als Festpreis. Ob sich der Aufwand überhaupt lohnt, lässt sich meist schon im ersten Gespräch abschätzen. Schicken Sie uns Fotos und, falls vorhanden, den Prüfbericht des Leasinggebers per WhatsApp oder E Mail. Halten wir die Forderung nach Durchsicht für plausibel, sagen wir Ihnen das auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.

So läuft es ab

  1. Kontakt aufnehmen: Telefon oder WhatsApp, gern gleich mit Fotos und, falls vorhanden, dem Prüfbericht. Wir sind täglich von 8 bis 22 Uhr erreichbar und antworten in der Regel noch am selben Tag.
  2. Termin abstimmen: Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: nach Hause, zur Arbeit, auf den Firmenparkplatz oder zum Händler. Den Termin legen wir so, dass er vor Ihrem Rückgabetermin liegt.
  3. Besichtigung: Das Fahrzeug wird rundum aufgenommen. Planen Sie dafür etwas mehr Zeit ein als für eine reine Schadenbesichtigung, weil jede Auffälligkeit einzeln erfasst wird.
  4. Gutachten: In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden per E-Mail, rechtzeitig genug, um vor der Rückgabe noch zu entscheiden.

Typische Fehler

  • Das Rückgabeprotokoll ungeprüft unterschreiben. Es ist der Ausgangspunkt der späteren Abrechnung. Nehmen Sie sich Zeit, lesen Sie die aufgenommenen Positionen und lassen Sie abweichende Einschätzungen vermerken, bevor Sie unterschreiben.
  • Erst reagieren, wenn die Rechnung kommt. Vor der Rückgabe haben Sie Handlungsspielraum, danach nur noch Argumente.
  • Schäden kurz vor der Rückgabe billig beseitigen lassen. Eine sichtbar unsaubere Reparatur wird in der Bewertung häufig teurer als der ursprüngliche Schaden.
  • Das Fahrzeug ungereinigt übergeben. An einem verschmutzten Fahrzeug lassen sich Gebrauchsspuren und echte Beschädigungen schlechter unterscheiden – das geht selten zu Ihren Gunsten.
  • Einen Unfall während der Laufzeit ohne Gutachten abwickeln. Ohne saubere Dokumentation taucht derselbe Bereich bei der Rückgabe ein zweites Mal auf.
  • Zubehör vergessen. Zweitschlüssel, Ladekabel, Bordmappe und Zweitradsatz werden regelmäßig nachberechnet.

In der Region unterwegs

In der Metropolregion Rhein-Neckar sind Leasing- und Firmenfahrzeuge weit verbreitet – bei den großen Arbeitgebern in Mannheim und Ludwigshafen ebenso wie bei Handwerksbetrieben und Fuhrparks im Umland. Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: an den Wohnort, auf das Firmengelände oder zum Händler. Unser Sitz in Viernheim liegt zentral zwischen Bergstraße, Rhein und Odenwald, die Wege sind entsprechend kurz.

Möchten Sie das Fahrzeug am Ende der Laufzeit übernehmen statt zurückgeben, ist ein Wertgutachten die passende Grundlage für die Entscheidung. Und falls während der Laufzeit ein Unwetter dazwischenkam: Ein Hagelschaden am Leasingfahrzeug ist ein eigener Fall, dazu mehr beim Hagelschaden-Gutachten.

Die Bezeichnung „Kfz-Gutachter“ darf in Deutschland jeder führen. Achten Sie deshalb auf überprüfbare Nachweise: Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert, Mitglied im VDI und verifiziertes Mitglied der DESAG, mit über zehn Jahren Erfahrung und mehr als 1.000 erstellten Gutachten. Was das im Einzelnen bedeutet, steht unter Qualifikationen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Leasingrückgabe.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – die erste Einschätzung ist unverbindlich.

Lohnt sich ein eigenes Gutachten vor der Leasingrückgabe?

In den meisten Fällen ja, weil Sie vorher wissen, was der Leasinggeber voraussichtlich ansetzen wird. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, welche Arbeiten sich noch lohnen und welche nicht. Nach dem Rückgabetermin ist dieser Spielraum weitgehend weg.

Kann ich das Gutachten des Leasinggebers anfechten?

Sie können den Positionen sachlich widersprechen und eine eigene, unabhängige Bewertung dagegenstellen. Ob und wie sich eine Forderung rechtlich abwehren lässt, hängt von Ihrem Vertrag ab und ist eine Frage für eine Kanzlei. Wir liefern die technische Grundlage dafür.

Was ist ein zweites Gutachten bei der Leasingrückgabe?

Ein zweites oder Gegengutachten überprüft den Prüfbericht des Leasinggebers Position für Position: ob der beschriebene Schaden so vorliegt, ob der angesetzte Reparaturweg fachlich üblich ist und ob ein Minderwert begründet ist. Es ersetzt das erste Gutachten nicht, sondern stellt ihm eine unabhängige Bewertung gegenüber.

Wer zahlt den Gutachter bei der Leasingrückgabe?

In der Regel Sie selbst, denn anders als beim unverschuldeten Unfall gibt es hier keine gegnerische Haftpflichtversicherung. Wir vereinbaren dafür vorab einen Festpreis. Ob Kosten im weiteren Verlauf erstattet werden können, ist eine Rechtsfrage.

Welche Frist habe ich, um der Abrechnung zu widersprechen?

Eine allgemein gültige Frist gibt es nicht, maßgeblich ist Ihr Leasingvertrag. Sehen Sie dort nach, notieren Sie den Tag, an dem die Abrechnung eingegangen ist und handeln Sie zügig, solange das Fahrzeug noch begutachtet werden kann.

Was gilt als normale Gebrauchsspur?

Das hängt vom Vertrag ab; viele Verträge verweisen auf branchenübliche Rückgabestandards. Grob gilt: Was bei einem Fahrzeug dieses Alters und dieser Laufleistung üblicherweise entsteht, ist in der Regel abgedeckt. Alles, was darüber hinausgeht, kann berechnet werden.

Sollte ich Schäden vor der Rückgabe noch reparieren lassen?

Das lässt sich erst sagen, wenn der Zustand erfasst ist. Manche Position ist in einer Werkstatt günstiger als in der Rückgabeabrechnung, andere nicht. Eine sichtbar unsaubere Reparatur verschlechtert die Lage dagegen fast immer.

Geht das auch, wenn das Fahrzeug schon zurückgegeben ist?

Ja, dann prüfen wir die Abrechnung anhand des Prüfberichts, der Fotodokumentation und der vorhandenen Unterlagen. Je früher Sie sich melden, desto besser, solange das Fahrzeug noch zugänglich ist, lässt sich mehr belegen.

Wie schnell erhalte ich das Gutachten?

Nach der Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden per E-Mail. Auf Wunsch senden wir es zusätzlich direkt an Ihre Anwaltskanzlei.

Termin vereinbaren – wir kommen zu Ihnen.

Sorgfältig und kurzfristig. Erreichbar per Telefon und WhatsApp – die Besichtigung findet bei Ihnen vor Ort statt.