Dienstleistung
Unfallgutachten
Neutrale Expertise nach ein Unfall durch ein Unfallgutachten
- Kostenfrei für Geschädigte
- Kostenfreie Vor-Ort-Besichtigung
- Unabhängig und Zertifiziert
Unfallgutachten vom unabhängigen KFZ Gutachter
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz Gutachter frei zu wählen. Sie sind nicht an die Bewertung der gegnerischen Versicherung gebunden. Ein professionelles Unfallgutachten dokumentiert sämtliche Unfallschäden, den Fahrzeugzustand sowie alle relevanten Werte und dient als rechtssichere Grundlage für die Schadenregulierung. Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Was beinhaltet ein Unfallgutachten von Kfz Sachverstand 24 ?
Unsere Kfz Gutachter erstellen ein detailliertes und rechtssicheres Unfallgutachten, das alle wichtigen Faktoren für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche berücksichtigt:
✅ Lückenlose Fotodokumentation der Unfallschäden
✅ Fachgerechte Bewertung des Fahrzeugzustands
✅ Präzise Kalkulation der Reparaturkosten
✅ Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwerts
✅ Berechnung einer möglichen Wertminderung
✅ Optional: Prüfung der Werkstatt- bzw. Reparaturrechnung
Mit einem professionellen Unfallgutachten sichern Sie sich eine schnelle, transparente und vollständige Schadenabwicklung.
Wir stehen Ihnen im Schadenfall sofort zur Seite
WhatsApp-Soforthilfe nach Unfall
- Kostenlos kontaktieren per Telefon oder Whatsapp
- Kurzfristigen Termin für die Schadensaufnahme vereinbaren
- Direkt bei Ihnen vor Ort oder dem Fahrzeugstandort
- Erstellung des Unfallgutachten, kostenlos
- Unterstützung während der gesamten Abwicklung
Wann ist ein Unfallgutachten erforderlich?
Ein Unfallgutachten oder Schadengutachten ist die zentrale Grundlage, um Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung vollständig durchzusetzen. Vor allem bei einem unverschuldeten Unfall dient ein unabhängiges Unfallgutachten als rechtssicherer Nachweis über Schadenhöhe, Reparaturkosten und Fahrzeugzustand.
Sobald Ihr Fahrzeug durch Fremdverschulden beschädigt wurde, sollten Sie einen unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen. Das Kfz Gutachten erfasst alle Unfallschäden detailliert, berechnet die tatsächlichen Instandsetzungskosten und berücksichtigt auch eine mögliche Wertminderung. Damit schaffen Sie die optimale Basis für eine schnelle und vollständige Schadenregulierung.
Unsere erfahrenen Gutachter erstellen für Sie ein präzises, rechtssicheres Unfallgutachten, das Ihre Interessen gegenüber der Versicherung klar stärkt und Ihnen maximale Sicherheit bietet.
Setzen Sie auf ein unabhängiges Unfallgutachten und sichern Sie sich eine faire und reibungslose Abwicklung Ihres Schadensfalls.
Ihre Rechte als Geschädigter
Unfall aber unschuldig?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie gemäß § 249 BGB Anspruch auf eine vollständige Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung. Dazu gehört auch die Erstattung aller unfallbedingten Kosten.
Ein unabhängiges Kfz-Gutachten ist in der Regel erstattungsfähig, solange kein Bagatellschaden vorliegt (Richtwert ca. 750 €). Dies wird durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt (u. a. Az. VI ZR 357/13 und VI ZR 365/03).
Die gegnerische Versicherung ist somit verpflichtet, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen. Bei einer möglichen Teilschuld erfolgt die Regulierung entsprechend der jeweiligen Haftungsquote.
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter stellt sicher, dass sämtliche Schadenspositionen, einschließlich Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall, vollständig und fachgerecht erfasst werden. Das ist die Grundlage für eine rechtssichere und vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Bewertungen
Was unsere Kunden zu uns sagen
Unsere Kunden schätzen vor allem die klare Kommunikation, die schnelle Hilfe und die professionelle Abwicklung nach dem Unfall. Viele sind überrascht, wie einfach und unkompliziert alles abläuft, vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten.
FAQs
Fragen & Antworten
Hier finden Sie relevante Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Unfallgutachten.
Wann ist ein Unfallgutachten sinnvoll?
Ein Unfallgutachten empfiehlt sich, sobald der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro liegt. Auch bei kleineren Unfällen können verdeckte Schäden entstehen, die ohne professionelle Begutachtung oft unentdeckt bleiben. Ein Gutachten sorgt hier für Klarheit und rechtliche Sicherheit.
Wer zahlt die Kosten für das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die vollständigen Kosten für das Unfallgutachten. Sie können frei einen unabhängigen Sachverständigen wählen, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin für das Unfallgutachten?
Eine zeitnahe Begutachtung ist wichtig für eine schnelle Schadenregulierung. In der Regel erfolgt die Terminvergabe innerhalb von 24 bis 48 Stunden, häufig ist sogar eine Begutachtung noch am selben Tag möglich.
Wo wird das Unfallgutachten erstellt?
Das Unfallgutachten wird direkt bei Ihrem Fahrzeug aufgenommen, ganz gleich, wo es sich befindet. Ob bei Ihnen vor Ort, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder auf einem Parkplatz: Die Begutachtung erfolgt flexibel und mobil nach Ihren Bedürfnissen.
Können Elektrofahrzeuge begutachtet werden?
Ja, wir sind speziell geschult und erstellen Gutachten für Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Dabei werden neben den sichtbaren Unfallschäden auch fahrzeugspezifische Besonderheiten, wie beispielsweise Hochvolt-Komponenten, berücksichtigt.
Was muss ich zum Termin bereithalten?
Für die Begutachtung benötigen wir idealerweise den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Ihre Kontaktdaten sowie, sofern vorhanden, Informationen zum Unfallhergang und den Beteiligten mit dem amtlichen Kennzeichen. Falls bereits Unterlagen der Versicherung oder ein Unfallbericht vorliegen, können diese ebenfalls hilfreich sein.
Wie wird der Unfall reguliert?
Die Schadenregulierung erfolgt in der Regel über die gegnerische Versicherung. Sie können den Schaden auch selbst abwickeln, wir empfehlen jedoch die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, da so Ihre Ansprüche meist vollständig durchgesetzt werden. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen mit uns kooperierenden Rechtsanwalt, der für Sie in der Regel kostenfrei tätig ist. Dieser übernimmt anschließend die komplette Kommunikation und Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.
Wird die Wertminderung nach dem Unfall berücksichtigt?
Ja. Wir prüfen bei jedem Unfall, ob eine merkantile Wertminderung vorliegt, also ein Wertverlust, der trotz Reparatur bestehen bleibt. Diese wird im Kfz-Gutachten separat ausgewiesen und kann ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Wie schnell erhalte ich das Unfallgutachten?
Nach der Besichtigung erstellen wir das vollständige Kfz-Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Sie erhalten es bequem per E-Mail und wenn gewünscht, auch als Ausdruck per Post oder direkt an Ihren Anwalt oder Ihre Werkstatt.
Sollte ich den Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung beauftragen?
Nein. Als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen und genau das sollten Sie auch tun. Ein Gutachter, den die Versicherung stellt, handelt in deren Interesse, wir handeln in Ihrem.
Was passiert nach einem Totalschaden?
Bei einem Totalschaden ermittelt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert, den Restwert sowie die Reparaturkosten des Fahrzeugs. Anhand dieser Werte wird festgestellt, ob ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegt. Das Gutachten bildet die Grundlage für die Entschädigung durch die Versicherung und unterstützt Sie bei der Entscheidung über Reparatur, Verkauf oder Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs.
Sollte ich einen Kostenvoranschlag in Auftrag geben?
Ein Kostenvoranschlag wird von Versicherungen häufig angefordert, dient jedoch meist nur der groben Kostenschätzung und hat keine beweissichere Grundlage. Im Gegensatz dazu ist ein Gutachten detailliert, berücksichtigt alle relevanten Schadenspositionen und ist rechtlich belastbar. Ein Kostenvoranschlag stellt daher keine vollständige und verbindliche Schadensbewertung dar.