Ratgeber

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Was in den ersten Minuten zählt, welche Rechte Sie als Geschädigter haben und wie ein Schaden abgerechnet wird. Verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch.

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Nach dem UnfallUnfall – was tun? Die richtigen Schritte in der richtigen ReihenfolgeUnfallstelle sichern, Beweise festhalten, keine Schuld anerkennen: Mit dieser Checkliste behalten Sie nach einem Verkehrsunfall den Überblick – von den ersten Minuten bis zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs.Zur Checkliste

Nach dem Unfall

Ihre Rechte

Kosten

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Nach dem Gutachten

Fahrzeugwert

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Für das Handschuhfach.

Der Europäische Unfallbericht hilft, direkt an der Unfallstelle alle wichtigen Angaben festzuhalten – gemeinsam mit dem Unfallgegner, ohne Schuldanerkenntnis. Für den Unfallhergang können Sie zusätzlich eine Skizze erstellen.

Externes WerkzeugUnfallskizze online erstellenUnfallhergang mit Fahrzeugen, Fahrbahn und Pfeilen als Skizze zeichnen und als Bild speichern, auf einer Website von unfallzeitung.de.Öffnet eine Website Dritter in einem neuen Fenster.Download · PDFEuropäischer UnfallberichtAusdrucken, ins Handschuhfach legen und im Fall der Fälle alles Wichtige direkt an der Unfallstelle festhalten.

Häufige Fragen

Alles zum Kfz-Gutachten in der Region Rhein-Neckar.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

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Wer bezahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines erforderlichen Gutachtens in der Regel zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt. Für Sie entstehen dann normalerweise keine Kosten. Einschränkungen gibt es bei Bagatellschäden und bei Mithaftung. Bei Kaskoschäden und Wertgutachten besprechen wir das Honorar vorab.

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?

Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht an Ihr Fahrzeug lassen. Bei Kaskoschäden gelten die Bedingungen Ihres eigenen Versicherungsvertrags.

Wie schnell bekomme ich einen Termin und das Gutachten?

Sie erreichen uns täglich von 8 bis 22 Uhr per Telefon und WhatsApp. Den Besichtigungstermin stimmen wir kurzfristig mit Ihnen ab. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden per E-Mail.

Kommen Sie zur Besichtigung zu mir?

Ja. Wir begutachten mobil – bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt, beim Autohaus oder am Abstellort des Fahrzeugs. Unser Einsatzgebiet ist die Metropolregion Rhein-Neckar mit Mannheim, Heidelberg, Weinheim, Ludwigshafen, Worms und Heppenheim.

Wird die Wertminderung berücksichtigt?

Ja. Ein repariertes Unfallfahrzeug ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt oft weniger wert als ein unfallfreies. Diese merkantile Wertminderung ermitteln wir im Gutachten, sofern die Voraussetzungen vorliegen, sie kann ein wichtiger Teil Ihres Anspruchs sein.

Kostenvoranschlag oder Gutachten – was brauche ich?

Bei kleinen Schäden unterhalb der Bagatellgrenze, als grobe Orientierung etwa 750 bis 1.000 Euro, reicht oft ein Kostenvoranschlag. Darüber ist ein Gutachten sinnvoll, weil es auch Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Schäden erfasst. Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp, dann schätzen wir ein, was in Ihrem Fall passt.

Welche Unterlagen brauche ich für die Besichtigung?

Hilfreich sind Fahrzeugschein, die Daten des Unfallgegners mit Versicherung, gegebenenfalls die Vorgangsnummer der Polizei und eigene Fotos vom Unfallort. Wenn vorhanden, legen Sie Rechnungen früherer Reparaturen dazu. Fehlendes können Sie nachreichen.

Begutachten Sie auch Elektro- und Hybridfahrzeuge?

Ja. Elektro- und Hybridfahrzeuge brauchen bei Unfallschäden besondere Sorgfalt, etwa beim Hochvoltsystem und der Batterie. Wir begutachten E-Autos und Hybride ebenso wie Verbrenner.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Das Gutachten ermittelt Wiederbeschaffungswert und Restwert. Diese Werte bestimmen, welcher Betrag Ihnen zusteht und welche Optionen Sie haben.

Hilft ein Gutachten auch bei einem Parkschaden?

Ja. Auch bei Parkschäden entstehen oft höhere Kosten als gedacht. Ist der Verursacher bekannt, gelten die gleichen Regeln wie bei einem Unfall. Bei unbekanntem Verursacher läuft der Schaden meist über die Vollkasko, ob ein eigenes Gutachten sinnvoll ist, klären wir vorab mit Ihnen.

Unfall gehabt? Wir sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Zur Besichtigung kommen wir zu Ihnen: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.