Online-Rechner · Merkantile Wertminderung

Wertminderungsrechner

Auch nach einer fachgerechten Reparatur bringt ein Unfallfahrzeug beim Verkauf weniger ein. Dieser merkantile Minderwert ist ein eigener Schadenposten. Der Rechner schätzt ihn als Richtwert nach der bekannten Näherung von Ruhkopf und Sahm.

Die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Ohne Mehrwertsteuer, wie im Gutachten oder Kostenvoranschlag ausgewiesen.

Ergebnis

Richtwert merkantile Wertminderung1.050 €Spanne 800 € bis 1.300 €
Berechnungsbasis (Wert + Reparatur)
26.000 €
Altersfaktor
4 %
Laufleistungsfaktor
1
Obergrenze (10 % des Fahrzeugwerts)
2.000 €
Anteil am Fahrzeugwert
5,3 %

Gerechnet wird nach der Näherung von Ruhkopf und Sahm: Fahrzeugwert plus Reparaturkosten, multipliziert mit dem Altersfaktor und dem Laufleistungsfaktor, begrenzt auf zehn Prozent des Fahrzeugwerts. Die Spanne von plus/minus 25 Prozent zeigt, wie weit andere Verfahren auseinanderliegen können.

Richtwert-Tool, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die Begutachtung im Einzelfall.

Was die merkantile Wertminderung ist

Ein Fahrzeug mit repariertem Unfallschaden lässt sich schlechter verkaufen als ein unfallfreies. Käufer rechnen mit verdeckten Folgen und zahlen weniger, selbst wenn die Werkstatt sauber gearbeitet hat. Diesen Unterschied nennt man merkantile Wertminderung. Sie wird zusätzlich zu den Reparaturkosten ersetzt und ist beim unverschuldeten Unfall Teil des Schadenersatzes.

Davon zu unterscheiden ist die technische Wertminderung. Sie fällt an, wenn nach der Reparatur ein technischer Nachteil bleibt, etwa weil ein Bauteil nur instand gesetzt und nicht ersetzt werden konnte. In den meisten Fällen geht es nach einem Unfall jedoch um den merkantilen Minderwert.

Wie der Rechner den Richtwert ermittelt

Der Rechner folgt der Methode von Ruhkopf und Sahm. Fahrzeugwert und Reparaturkosten werden addiert und mit einem Faktor für das Fahrzeugalter sowie einem Faktor für die Laufleistung multipliziert. Das Ergebnis wird auf höchstens zehn Prozent des Fahrzeugwerts begrenzt und auf 50 Euro gerundet. Zusätzlich sehen Sie eine Spanne von plus/minus 25 Prozent, weil die gängigen Methoden unterschiedlich weit auseinanderliegen.

Neben Ruhkopf und Sahm sind weitere Verfahren verbreitet, etwa die Methoden nach BVSK, Halbgewachs oder das Marktrelevanz- und Faktorenmodell. Sie gewichten Schadenumfang, Fahrzeugart und Marktlage anders und kommen deshalb zu abweichenden Beträgen. Welches Verfahren im Einzelfall passt, entscheidet der Sachverständige nach Besichtigung des Fahrzeugs.

Wann in der Regel keine Wertminderung anfällt

Als grobe Grenzen gelten ein Fahrzeugalter über fünf Jahre, eine Laufleistung über 150.000 Kilometer und Reparaturkosten unter zehn Prozent des Fahrzeugwerts. Auch reine Lackkratzer oder ausgebeulte Dellen ohne Austausch tragender Teile führen meist zu keinem Minderwert. Diese Grenzen sind allerdings keine festen Regeln: Bei gepflegten Fahrzeugen, seltenen Modellen oder Oldtimern wird ein Minderwert auch bei höherem Alter anerkannt, während er bei erheblichen Vorschäden entfallen kann.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Wertminderungsrechner.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – die erste Einschätzung ist unverbindlich.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Es gibt keine gesetzliche Formel. In der Praxis haben sich Näherungsverfahren durchgesetzt, etwa nach Ruhkopf und Sahm, nach BVSK oder das Marktrelevanz- und Faktorenmodell. Sie setzen Fahrzeugwert, Reparaturkosten, Alter und Laufleistung ins Verhältnis. Der Sachverständige wählt das Verfahren, das zum Fahrzeug und zum Schadenbild passt, und begründet den Betrag im Gutachten.

Wer zahlt die Wertminderung?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt sie in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – zusätzlich zu den Reparaturkosten. Bei einer Mithaftung wird der Betrag anteilig nach der Haftungsquote ersetzt. In der Kaskoversicherung ist die Wertminderung dagegen meist nicht mitversichert; maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

Bekomme ich die Wertminderung auch ohne Verkauf des Fahrzeugs?

Ja. Der Minderwert entsteht mit dem Unfall und nicht erst beim Verkauf. Sie müssen das Fahrzeug also weder verkaufen noch einen Verkauf planen, um den Betrag geltend zu machen.

Gibt es Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen?

Häufig nicht, weil der Markt bei hohem Alter und hoher Laufleistung kaum noch zwischen unfallfrei und repariert unterscheidet. Ausnahmen sind gepflegte, gesuchte oder besonders gut dokumentierte Fahrzeuge sowie Oldtimer. Das lässt sich nur am konkreten Fahrzeug beurteilen.

Wie belastbar ist das Ergebnis des Rechners?

Es ist ein Richtwert zur Orientierung. Der Rechner kennt weder den Schadenumfang im Detail noch Vorschäden, Ausstattung oder Marktlage. Den Betrag, mit dem Sie gegenüber der Versicherung auftreten, ermittelt das Gutachten.

Wir schauen uns Ihren Schaden an.

Aus Richtwerten wird ein belastbares Ergebnis, sobald das Fahrzeug begutachtet ist. Die Besichtigung findet bei Ihnen vor Ort statt – per Telefon und WhatsApp erreichbar.