Nach dem Unfall

Parkschaden: Was tun bei bekanntem oder unbekanntem Verursacher?

Eine Delle in der Tür, ein Kratzer am Stoßfänger – und vom Verursacher keine Spur? So dokumentieren Sie einen Parkschaden richtig, so hilft die Polizei, und so klären Sie, wer den Schaden bezahlt.

Sie kommen zu Ihrem geparkten Auto zurück und entdecken eine frische Delle oder einen langen Kratzer. Parkschäden sind im Alltag leider keine Seltenheit und sie sind oft teurer, als sie aussehen. Wie Sie jetzt am besten vorgehen, hängt vor allem davon ab, ob der Verursacher bekannt ist.

Zuerst: den Schaden dokumentieren

Halten Sie die Situation fest, bevor Sie wegfahren, unabhängig davon, ob sich der Verursacher gemeldet hat oder nicht:

  • Fotografieren Sie den Schaden aus der Nähe und mit Abstand, sodass seine Lage am Fahrzeug erkennbar ist.
  • Dokumentieren Sie die Parksituation: Stellplatz, Umgebung, benachbarte Fahrzeuge, Datum und Uhrzeit.
  • Achten Sie auf fremde Lackspuren oder Kunststoffabrieb und wischen Sie diese nicht ab, sie können auf das beteiligte Fahrzeug hinweisen.
  • Halten Sie fest, in welcher Höhe sich der Schaden befindet. Auch das gibt Hinweise auf den Verursacher.
  • Fragen Sie in der Umgebung nach Zeugen und bewahren Sie eine hinterlassene Nachricht an der Windschutzscheibe auf.

Fall 1: Der Verursacher ist bekannt

Hat der Verursacher gewartet oder seine Kontaktdaten hinterlassen, oder hat ein Zeuge das Kennzeichen notiert, wird der Parkschaden wie jeder andere Unfallschaden behandelt. Zuständig ist die Kfz Haftpflichtversicherung des Verursachers. Sie haben grundsätzlich dieselben Rechte wie nach einem anderen unverschuldeten Unfall, einschließlich der freien Gutachterwahl.

Übrigens: Wer selbst einen Parkschaden verursacht, darf nicht einfach einen Zettel hinterlassen und wegfahren. Das Gesetz verlangt, eine angemessene Zeit zu warten und die nötigen Feststellungen anschließend unverzüglich zu ermöglichen, zum Beispiel über die Polizei. Andernfalls droht ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Fall 2: Der Verursacher ist unbekannt

Ist niemand aufzufinden und deutet der Schaden auf ein anderes Fahrzeug hin, besteht der Verdacht auf Unfallflucht, umgangssprachlich auch Fahrerflucht genannt. Erstatten Sie dann möglichst zeitnah Anzeige bei der Polizei. Die Beamten können Spuren sichern, Zeugen befragen und den Verursacher im besten Fall ermitteln. Auch für eine spätere Regulierung über die eigene Versicherung kann die polizeiliche Meldung wichtig sein.

Bleibt der Verursacher unbekannt, kommt es auf Ihren Versicherungsschutz an:

  • Vollkasko: Sie deckt in der Regel auch Parkschäden durch Unbekannte. Beachten Sie aber die vereinbarte Selbstbeteiligung und eine mögliche Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
  • Teilkasko: Parkschäden sind hier üblicherweise nicht versichert.
  • Ohne Kaskoschutz: Die Kosten tragen Sie zunächst selbst, es sei denn, der Verursacher wird später doch noch ermittelt.

Warum ein Gutachten auch beim Parkschaden hilft

Parkschäden wirken oft harmlos. Gerade im Bereich der Stoßfänger sitzen aber Parksensoren, Halter und weitere Bauteile, deren Beschädigung von außen nicht zu sehen ist. Ein unabhängiges Gutachten zeigt, wie hoch der Schaden tatsächlich ist, und sichert ihn als Beweis, zum Beispiel für den Fall, dass der Verursacher später gefunden wird.

Auch bei einer Regulierung über die Vollkasko hilft eine fundierte Einschätzung: Sie erkennen, ob sich die Meldung angesichts von Selbstbeteiligung und Rückstufung lohnt. Ob die Kosten eines eigenen Gutachtens dann übernommen werden, hängt von Ihrem Vertrag ab. Das klären wir vorab mit Ihnen, ebenso, ob ein vollständiges Gutachten, ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist.

Parkschaden entdeckt? Schicken Sie Kfz Sachverstand 24 ein paar Fotos per WhatsApp an 0176 55001982 oder rufen Sie an. Wir sind täglich von 8 bis 22 Uhr erreichbar. Wir schätzen den Schaden ein und kommen bei Bedarf zu Ihnen, nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.

Über den Autor

Özkan Özamac

Kfz-Sachverständiger und Inhaber von Kfz Sachverstand 24.

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