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Nutzungsausfall oder Mietwagen: So bleiben Sie nach dem Unfall mobil

Ist Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzbar, haben Sie in der Regel die Wahl zwischen Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung. Erfahren Sie, welche Grundsätze gelten und warum die Reparaturdauer im Gutachten dabei so wichtig ist.

Nach einem Unfall steht das Auto oft tagelang in der Werkstatt, oder es muss sogar ersetzt werden. Für viele ist das ein echtes Problem: der Weg zur Arbeit, der Einkauf, die Kinder. Waren Sie nicht schuld am Unfall, müssen Sie den Ausfall Ihres Fahrzeugs aber in der Regel nicht selbst tragen.

Zwei Wege: Mietwagen oder Nutzungsausfall

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich die Wahl:

  • Mietwagen: Sie mieten für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung ein Ersatzfahrzeug. Die erforderlichen Mietkosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Sie verzichten auf einen Mietwagen und erhalten stattdessen für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, einen pauschalen Betrag.

Beides zugleich für denselben Zeitraum ist nicht möglich. Welcher Weg besser passt, hängt davon ab, wie sehr Sie im Alltag auf ein Auto angewiesen sind und wie lange der Ausfall voraussichtlich dauert.

Was beim Mietwagen zu beachten ist

Als Geschädigter sind Sie verpflichtet, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern. Für den Mietwagen heißt das: Die Kosten müssen angemessen sein. Vergleichen Sie im Zweifel Angebote und mieten Sie kein Fahrzeug einer höheren Klasse als Ihr eigenes. Weil Sie während der Mietzeit Ihr eigenes Auto schonen, wird von den Mietkosten häufig ein Anteil für ersparte Eigenaufwendungen abgezogen, es sei denn, Sie mieten ein klassenniedrigeres Fahrzeug. Fahren Sie nur sehr wenig, kann ein Mietwagen im Einzelfall unverhältnismäßig sein. Eine Nutzungsausfallentschädigung kann trotzdem in Betracht kommen.

Was beim Nutzungsausfall gilt

Nutzungsausfall setzt voraus, dass Sie Ihr Fahrzeug im Ausfallzeitraum tatsächlich genutzt hätten und auch hätten nutzen können. Wer zum Beispiel nach dem Unfall im Krankenhaus lag und niemanden hatte, der das Auto hätte fahren können, hat in der Regel keinen Anspruch. Auch ein verfügbares Zweitfahrzeug kann eine Rolle spielen, wenn dessen Nutzung im konkreten Fall möglich und zumutbar ist.

Die Höhe richtet sich nach Tabellen, die Fahrzeuge nach Typ und Modell in Gruppen einteilen; bei älteren Fahrzeugen kann eine niedrigere Gruppe angesetzt werden. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gelten Besonderheiten. Hier kommen eher entgangener Gewinn oder Vorhaltekosten in Betracht. Rechnen Sie ohne Reparatur ab, kommt Nutzungsausfall in der Regel nur in Betracht, wenn Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen konnten.

Warum die Reparaturdauer im Gutachten wichtig ist

Für wie viele Tage Sie Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall verlangen können, hängt von der tatsächlich erforderlichen Ausfallzeit ab. Eine wichtige Grundlage ist das Gutachten: Der Sachverständige gibt dort die voraussichtliche Reparaturdauer an, bei einem Totalschaden die voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer. Hinzu kommt in der Regel eine angemessene Zeit für Begutachtung und Entscheidung.

Dauert die Reparatur länger als geplant, etwa wegen fehlender Ersatzteile, wird das in der Regel berücksichtigt, wenn Sie die Verzögerung nicht zu vertreten haben. Lassen Sie sich die Gründe von der Werkstatt bestätigen und informieren Sie die Versicherung frühzeitig.

So vermeiden Sie Kürzungen

  • Beauftragen Sie Gutachten und Reparatur zügig nach dem Unfall.
  • Bewahren Sie Mietvertrag, Reparaturrechnung und Belege zur Ausfallzeit auf.
  • Dokumentieren Sie Absprachen mit Werkstatt, Vermieter und Versicherung.
  • Bedenken Sie: Bei einer Mithaftung werden auch Mietwagenkosten und Nutzungsausfall in der Regel nur anteilig ersetzt.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie im Schadenmanagement und vermitteln Kontakte zu Werkstatt, Mietwagenanbieter oder einer Kanzlei für Verkehrsrecht. Die Wahl treffen immer Sie.

Ihr Auto ist nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit? Rufen Sie Kfz Sachverstand 24 an oder schreiben Sie per WhatsApp an 0176 55001982. Wir sind täglich von 8 bis 22 Uhr erreichbar und besichtigen Ihr Fahrzeug kurzfristig vor Ort, damit die Regulierung ohne Verzögerung beginnen kann.

Über den Autor

Özkan Özamac

Kfz-Sachverständiger und Inhaber von Kfz Sachverstand 24.

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