Fiktive Abrechnung nach Unfall: Keine Pflicht zur Reparatur des Fahrzeugs

Kia Proceed mit Seitenschaden wird begutachtet von einem Kfz Gutachter von Kfz Sachverstand 24 für ein Unfallgutachten

Nach einem Verkehrsunfall steht schnell die Frage im Raum, wie der entstandene Schaden abgerechnet wird. In vielen Fällen denken Geschädigte zunächst automatisch an eine Reparatur des Fahrzeugs. Grundsätzlich gilt: Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung muss für den Schaden aufkommen.

Wichtig ist jedoch: Es besteht keine Verpflichtung, das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Die sogenannte fiktive Abrechnung ermöglicht es, sich den Schaden auf Basis eines Gutachtens auszahlen zu lassen.

Reparatur, Totalschaden oder fiktive Abrechnung?

Nach einem Unfall haben Geschädigte mehrere Möglichkeiten:

  • Reparatur des Fahrzeugs
  • Abrechnung auf Totalschadenbasis
  • Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs
  • fiktive Abrechnung (Auszahlung ohne Reparatur)

Welche Option sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Kfz Sachverstand 24 unterstützt Sie dabei, die wirtschaftlich beste Lösung nach einem unverschuldeten Unfall zu wählen, inklusive kurzfristiger Gutachtenerstellung.

Definition: Fiktive Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung werden die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten sowie weitere Schadenspositionen ohne Durchführung der Reparatur ausgezahlt.

Grundlage ist immer ein unabhängiges Kfz-Gutachten, das den Schaden objektiv beziffert. Geschädigte können frei entscheiden, ob und wie sie das Fahrzeug anschließend reparieren lassen.

Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung

Wann ist eine fiktive Abrechnung sinnvoll?

Die fiktive Abrechnung kann sinnvoll sein, wenn:

  • der Schaden eher optischer Natur ist
  • das Fahrzeug älter ist
  • keine sicherheitsrelevanten Schäden vorliegen
  • eine Eigenreparatur möglich ist

Der Bundesgerichtshof erlaubt diese Form der Abrechnung ausdrücklich.

Was wird bei der fiktiven Abrechnung gekürzt?

In der Regel wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, da keine tatsächliche Reparatur erfolgt. Weitere Kürzungen durch Versicherungen sind häufig umstritten und müssen im Einzelfall geprüft werden.

Ist fiktive Abrechnung bei Totalschaden möglich?

Nein. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erfolgt die Abrechnung auf Basis:
Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Ab wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Wenn die Reparaturkosten mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Darf ich trotz fiktiver Abrechnung reparieren?

Ja. Eine Reparatur ist möglich, jedoch freiwillig. Dabei ist die sogenannte Schadensminderungspflicht zu beachten.

§ 249 BGB: Grundlage der Schadensregulierung

Nach § 249 BGB ist der Schädiger verpflichtet, den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert.

Das bedeutet:

  • Reparaturkosten sind ersatzfähig
  • eine tatsächliche Reparatur ist nicht zwingend erforderlich
  • auch die fiktive Abrechnung ist zulässig

Welche Leistungen können geltend gemacht werden?

Bei einem Haftpflichtschaden sind unter anderem möglich:

  • Reparaturkosten laut Gutachten (netto)
  • Nutzungsausfall
  • Gutachterkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • weitere unfallbedingte Nebenkosten

Die Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung nicht ersetzt.

Typische Kürzungen durch Versicherungen

Versicherungen kürzen häufig bei:

  • Stundenverrechnungssätzen
  • Verbringungskosten
  • UPE-Aufschlägen
  • Nutzungsausfall

Diese Kürzungen sind nicht immer zulässig und sollten fachlich geprüft werden.

Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung

Auch ohne Reparatur kann eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden, sofern kein Mietwagen genutzt wird.

Die Dauer richtet sich nach der Wiederbeschaffungszeit und beträgt in der Praxis oft 14 bis 16 Tage, kann im Einzelfall aber auch länger sein.

Vorteile und Nachteile der fiktiven Abrechnung

Vorteile:

  • freie Verfügung über die Auszahlung
  • keine Reparaturpflicht
  • flexible Verwendung der Entschädigung

Nachteile:

  • keine Mehrwertsteuererstattung
  • mögliche Kürzungen durch Versicherer
  • bei neueren Fahrzeugen oft wirtschaftlich weniger sinnvoll

Gutachten als Grundlage

Eine fiktive Abrechnung ist nur mit einem unabhängigen Schadengutachten möglich. Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.

Kfz Sachverstand 24 erstellt Kfz Gutachten in der Regel kurzfristig und unterstützt bei der vollständigen Schadenabwicklung.

Fazit

  • Keine Pflicht zur Reparatur nach einem Unfall
  • Fiktive Abrechnung ist gesetzlich zulässig (§ 249 BGB)
  • Grundlage ist immer ein unabhängiges Gutachten
  • Versicherungen kürzen häufig unberechtigt
  • fachliche Unterstützung ist entscheidend für die vollständige Regulierung
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