Leistungen · Kfz-Gutachten Rhein-Neckar
Kfz-Gutachter Leistungen im Überblick
Nach einem Unfall, vor einem Autokauf oder für eine Bewertung: Kfz Sachverstand 24 erstellt Kfz-Gutachten sorgfältig und nachvollziehbar – mobil bei Ihnen vor Ort in Viernheim, Mannheim, Heidelberg und der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar.
KernleistungUnser Schwerpunkt
Nach einem Unfall: das Unfallgutachten.
Nach einem Unfall entscheidet die Dokumentation darüber, was am Ende ersetzt wird. Ein Unfallgutachten hält Schadenumfang, Reparaturkosten, Wertminderung und Fahrzeugwerte fest. Dabei handeln wir in Ihrem Auftrag und nicht im Auftrag der Versicherung. Wir begutachten mobil in der Metropolregion Rhein Neckar.
- Besichtigung am Unfallort, zu Hause oder in der Werkstatt
- Kalkulation in etablierten Systemen wie DAT oder Audatex
- Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert belegt
- Bei unverschuldetem Unfall zahlt meist die Gegenseite
Gutachten für jede Fahrzeugart.
Nicht nur Pkw: Gutachten auch für Elektroautos, Sportwagen, Oldtimer, Motorräder, Lkw und Wohnmobile – jeweils mit dem Blick für die Besonderheiten des Fahrzeugs.
Weitere Leistungen: bewerten, prüfen, begleiten.
Kurzgutachten für kleinere Schäden, Wertgutachten, Gebrauchtwagencheck vor dem Kauf, technische Gutachten, Blitzergutachten und Unterstützung im Schadenmanagement.
Ratgeber
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten erfasst auch verdeckte Schäden, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Ausfallzeit – und ist damit oft die bessere Grundlage für die Regulierung.
Entscheidungshilfe
Welches Gutachten passt zu Ihrer Situation?
Die häufigsten Anlässe und das Gutachten, das dazu gehört – mit der Frage, die fast alle zuerst stellen: Wer bezahlt das eigentlich?
| Ihre Situation | Das passende Gutachten | Wer zahlt in der Regel |
|---|---|---|
| Unverschuldeter Unfall, sichtbarer Schaden | Unfallgutachten | Die Haftpflichtversicherung des Verursachers |
| Kleiner Schaden, etwa ein Parkrempler | Kurzgutachten | Bei Bagatellschäden meist Sie selbst |
| Sie wollen den Wert Ihres Fahrzeugs belegen | Wertgutachten | Sie, zum vorab vereinbarten Festpreis |
| Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens | Gebrauchtwagencheck | Sie, zum vorab vereinbarten Festpreis |
| Streit über Reparatur, Mangel oder Schadenursache | Technisches Gutachten | Je nach Fall Auftraggeber oder Gegenseite |
| Zweifel an einer Geschwindigkeitsmessung | Blitzergutachten | Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung |
| Sie möchten die Abwicklung abgeben | Schadenmanagement | Im Rahmen der Schadenregulierung |
Nicht sicher, ob sich ein Gutachten lohnt? Der Bagatellschaden-Check schätzt die Größenordnung Ihres Schadens ab, bevor Sie anrufen. Er rechnet ausschließlich in Ihrem Browser – es werden keine Daten übertragen.
Was ein Gutachten kostet – und wer es bezahlt
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten eines erforderlichen Gutachtens in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Für Sie entstehen dann normalerweise keine Kosten. Bei Mithaftung wird meist anteilig nach der Haftungsquote erstattet, bei Kaskoschäden gelten die Bedingungen Ihres Vertrags – dort beauftragt die Versicherung häufig einen eigenen Sachverständigen.
Bei sehr kleinen Schäden greift die sogenannte Bagatellgrenze: Liegt der Schaden darunter, ersetzt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten häufig nicht. Leistungen, die Sie selbst in Auftrag geben – Wertgutachten, Gebrauchtwagencheck, Oldtimerbewertung – rechnen wir zu einem Festpreis ab, den wir vorher mit Ihnen vereinbaren.
Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur freien Gutachterwahl.
Häufige Fragen
Fragen vor der Beauftragung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.
Welches Gutachten brauche ich nach einem Unfall?
Bei einem sichtbaren Schaden nach einem unverschuldeten Unfall ist das Unfallgutachten der Regelfall: Es dokumentiert Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die voraussichtliche Reparaturdauer. Bei einem sehr kleinen Schaden kann ein Kurzgutachten genügen. Wenn Sie unsicher sind, schildern Sie uns die Situation kurz am Telefon – die erste Einschätzung ist unverbindlich.
Muss ich den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung schickt?
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Die Versicherung, die den Schaden bezahlt, hat ein Interesse an einer möglichst niedrigen Summe – ein Gutachter, den Sie beauftragen, arbeitet dagegen in Ihrem Auftrag.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Das hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Leistungen, die Sie selbst beauftragen, rechnen wir zu einem vorher vereinbarten Festpreis ab. Sie erfahren den Preis also, bevor Sie sich entscheiden.
Wie lange dauert es, bis ich das Gutachten habe?
Den Besichtigungstermin vereinbaren wir kurzfristig mit Ihnen. Das fertige Gutachten erhalten Sie anschließend per E-Mail – auf Wunsch direkt an Versicherung oder Anwalt.
Kommen Sie zu mir, oder muss ich das Fahrzeug bringen?
Wir kommen zu Ihnen. Die Begutachtung findet dort statt, wo das Fahrzeug steht: zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt, in der Tiefgarage oder am Unfallort. Das gilt für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar.
Reicht nicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?
Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Er weist weder die Wertminderung noch Wiederbeschaffungs- und Restwert oder die Reparaturdauer aus – genau die Positionen, über die bei der Regulierung gestritten wird. Bei allem außer sehr kleinen Schäden ist der Kostenvoranschlag deshalb meist die teurere Variante.
Schildern Sie kurz, was passiert ist – gern mit Fotos per WhatsApp. Wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.