Dienstleistung

Schadengutachten

Neutrale Expertise nach ein Unfall durch ein Schadengutachten

Auszeichnung der kfz Gutachter von Kfz Sachverstand 24

Schadengutachten durch unabhängigen KFZ Gutachter

Nach einem Unfall können Sie selbst einen neutralen Kfz-Gutachter wählen und sind nicht an die Einschätzung der gegnerischen Versicherung gebunden. Das Gutachten hält Schäden und Fahrzeugzustand fest. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Was umfasst ein Schadengutachten von Kfz Sachverstand 24 ?

Unsere Gutachter übernehmen für Sie die vollständige Schadenbewertung, darunter:

✅ Fotodokumentation des Fahrzeugs
✅ Einschätzung des Fahrzeugzustands
✅ Berechnung der Reparaturkosten
✅ Bestimmung des Fahrzeugwerts
✅ Bewertung einer möglichen Wertminderung
✅ Bei Bedarf Prüfung der Reparaturrechnung

Audi Q3 mit Heckschaden wird begutachtet von einem Kfz Gutachter von Kfz Sachverstand 24 für ein Unfallgutachten

Wir stehen Ihnen im Schadenfall sofort zur Seite

Hilfe per WhatsApp nach Unfall

Whatsapp-Chat nach einem Unfall von einem Kfz Gutachter mit einem Kunden von Kfz Sachverstand 24
Audi S7 mit seitlichem Frontschaden wird begutachtet von einem Kfz Gutachter von Kfz Sachverstand 24 für ein Unfallgutachten

Wann benötigen Sie ein Unfallgutachten?

Ein Schadengutachten ist entscheidend, um Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall erfolgreich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Besonders bei unverschuldeten Schäden dient ein unabhängiges Schadengutachten als rechtssicherer Nachweis über Art und Umfang der Fahrzeugbeschädigungen.

Immer wenn Ihr Fahrzeug durch Fremdverschulden beschädigt wurde, sollten Sie einen neutralen Kfz-Gutachter beauftragen. Das Gutachten dokumentiert den Schaden detailliert, ermittelt die tatsächlichen Reparaturkosten sowie eine mögliche Wertminderung und bildet die Grundlage für eine vollständige Schadenregulierung.

Unsere unabhängigen Gutachter erstellen für Sie ein rechtssicheres, detailliertes Schadengutachten oder Unfallgutachten, das alle relevanten Faktoren berücksichtigt und Ihre Interessen gegenüber der Versicherung stärkt.

Nutzen Sie Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten und sichern Sie sich eine faire Schadenabwicklung.

Ihre Rechte als Geschädigter

Unfall aber nicht schuld?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Schaden nie entstanden. Das umfasst die vollständige Regulierung durch die gegnerische Versicherung.

Die Kosten für ein unabhängiges Kfz Gutachten werden in der Regel übernommen, sofern kein Bagatellschaden vorliegt (ca. bis 750 €). Dies ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. VI ZR 357/13 und VI ZR 365/03) eindeutig bestätigt.

Die gegnerische Versicherung trägt somit auch die Gutachterkosten. Liegt eine Teilschuld vor, erfolgt die Kostenübernahme entsprechend der festgelegten Haftungsquote.

Ein unabhängiger Kfz Gutachter dokumentiert den Schaden umfassend und ermittelt alle relevanten Positionen wie Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. So stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche vollständig und rechtssicher durchgesetzt werden.

Bewertungen

Was unsere Kunden zu uns sagen

Geschätzt werden vor allem die klare Abstimmung, die schnelle Reaktion und die professionelle Schadenabwicklung. Häufig hören wir, dass der Weg vom Erstgespräch bis zum fertigen Gutachten deutlich einfacher ist als erwartet.

Kunde von Kfz Sachverstand 24
Weitere Kundin von Kfz Sachverstand 24
Männlicher Kunde von Kfz Sachverstand 24
Ein weiterer Kunde von Kfz Sachverstand 24
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FAQs

Häufige Fragen & Antworten

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Schadengutachten.

Sobald der Schaden die sogenannte Bagatellgrenze von etwa 750 Euro übersteigt, ist die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters sinnvoll. Denn selbst bei scheinbar kleinen Schäden wie Auffahrunfällen oder Parkremplern können versteckte Mängel entstehen, die nur durch eine fachkundige Begutachtung erkannt werden.

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Kfz-Gutachten vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Sie haben als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, ohne eigenes Kostenrisiko.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen Termin zur Begutachtung. Oft sind auch kurzfristige Einsätze am selben Tag möglich. Eine schnelle Schadenaufnahme sorgt für eine zügige und reibungslose Abwicklung mit der Versicherung.

Die Begutachtung erfolgt flexibel an dem Ort, an dem sich Ihr Fahrzeug befindet. Ob bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder auf einem Parkplatz, wir sind mobil im Einsatz und passen uns Ihren individuellen Bedürfnissen an.

Ja, wir sind speziell geschult und erstellen Gutachten für Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Dabei werden neben den sichtbaren Unfallschäden auch fahrzeugspezifische Besonderheiten, wie beispielsweise Hochvolt-Komponenten, berücksichtigt.

Für die Begutachtung benötigen wir idealerweise den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Ihre Kontaktdaten sowie, sofern vorhanden, Informationen zum Unfallhergang und den Beteiligten mit dem amtlichen Kennzeichen. Falls bereits Unterlagen der Versicherung oder ein Unfallbericht vorliegen, können diese ebenfalls hilfreich sein.

Die Schadenregulierung erfolgt in der Regel über die gegnerische Versicherung. Sie können den Schaden auch selbst abwickeln, wir empfehlen jedoch die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, da so Ihre Ansprüche meist vollständig durchgesetzt werden. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen mit uns kooperierenden Rechtsanwalt, der für Sie in der Regel kostenfrei tätig ist. Dieser übernimmt anschließend die komplette Kommunikation und Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Ja. Wir prüfen bei jedem Unfall, ob eine merkantile Wertminderung vorliegt, also ein Wertverlust, der trotz Reparatur bestehen bleibt. Diese wird im Kfz-Gutachten separat ausgewiesen und kann ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

Nach der Besichtigung erstellen wir das vollständige Kfz-Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Sie erhalten es bequem per E-Mail und wenn gewünscht, auch als Ausdruck per Post oder direkt an Ihren Anwalt oder Ihre Werkstatt.

Nein, wenn Ihr Fahrzeug unverschuldet beschädigt wurde, ist die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, die Kosten für das Gutachten vollständig zu übernehmen. Für Sie entstehen in diesem Fall keinerlei Kosten. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Nein. Als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen und genau das sollten Sie auch tun. Ein Gutachter, den die Versicherung stellt, handelt in deren Interesse, wir handeln in Ihrem.

Ein Kostenvoranschlag wird von Versicherungen häufig angefordert, dient jedoch meist nur der groben Kostenschätzung und hat keine beweissichere Grundlage. Im Gegensatz dazu ist ein Gutachten detailliert, berücksichtigt alle relevanten Schadenspositionen und ist rechtlich belastbar. Ein Kostenvoranschlag stellt daher keine vollständige und verbindliche Schadensbewertung dar.

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