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Totalschadenrechner

Ermitteln Sie, ob ein Totalschaden vorliegt

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Totalschadenrechner | Kfz Sachverstand 24
Kfz Sachverstand 24 · Tools Grobe Richtwert-Ermittlung

Totalschadenrechner

Ermitteln Sie einen groben Richtwert dafür, ob nach Ihrem Unfallschaden ein Reparaturfall, die 130 %-Regel oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, auf Basis von Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten.

Hinweis: Liegen die Reparaturkosten bis 100 % des Wiederbeschaffungswerts, ist die Reparatur regelmäßig uneingeschränkt erstattungsfähig. Bis 130 % gilt die 130 %-Regel (nur bei nachgewiesener fachgerechter Reparatur und Weiternutzung von mind. 6 Monaten). Darüber liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Eingabedaten
Ergebnis ist ein unverbindlicher Richtwert.
Einordnung
0 % des Wiederbeschaffungswerts
100 %
130 %
0 %Reparaturkosten / WBW150 %+
Voraussichtliche Entschädigungsbasis
0 €
Berechnungsdetails

Vereinfachte Näherung der gängigen Rechtsprechungslogik (100 %-/130 %-Regel). Die endgültige Einordnung, insbesondere die Anerkennung der 130 %-Regel durch die Versicherung, hängt von der konkreten Nachweisführung im Einzelfall ab.

Referenz: Die drei Schadensstufen

Hinweis: Diese Berechnung liefert eine grobe, unverbindliche Orientierung auf Basis vereinfachter Richtwerte. Sie ersetzt kein Schadengutachten und berücksichtigt weder Einzelfallumstände noch die endgültige Anerkennung durch die gegnerische Versicherung.

Für eine rechtssichere Berechnung kontaktieren Sie Kfz Sachverstand 24.

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Bewertungen

Was unsere Kunden zu uns sagen

Geschätzt werden vor allem die klare Abstimmung, die schnelle Reaktion und die professionelle Schadenabwicklung. Häufig hören wir, dass der Weg vom Erstgespräch bis zum fertigen Gutachten deutlich einfacher ist als erwartet.

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FAQs

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf relevante Fragen rund um unseren Totalschadenrechner.

Der Totalschadenrechner hilft dabei einzuschätzen, ob bei einem Fahrzeugschaden möglicherweise ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Für eine erste Einschätzung werden unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und gegebenenfalls Restwert berücksichtigt.

Bei einem Totalschaden wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes als Grundlage für die Schadenregulierung herangezogen.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug behalten und erhalten eine Auszahlung auf Basis der ermittelten Werte.

Nein. Der Rechner dient nur zur ersten Orientierung. Eine genaue Bewertung sollte durch einen Kfz-Sachverständigen erfolgen.

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